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Datum:04.05.09
Titel:BzR v. 24.04.2009: Anfrage zur Anbringung von Spiegeln an Ausfahrten
Link: 
Details:Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU zum Anbringen von Spiegeln an gefährlichen Ausfahrten

In der Südstadt gibt es zahlreiche gefährliche Ausfahrten, an denen es äußerst schwierig ist, die Straße einzusehen, um sich dann gefahrlos in den fließenden Verkehr einzureihen.
Als Beispiel nennen wir den Hof hinter dem Ärztehaus Jordanstr. 28. Es befinden sich hier 48 Garagen und zusätzlich 28 Parkplätze. Da das Haus Jordanstraße 28 A nicht bündig gebaut ist, können Autofahrer den fließenden Verkehr nur sehr schwer einsehen, Motorradfahrer sind gar nicht auszumachen. Fahrradfahrer sind erst dann zu erkennen, wenn die Front des Fahrzeugs bereits in den Radweg hinreinragt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es möglich, an dieser Ausfahrt Spiegel anzubringen?
2. Der Parkplatz / Garagenhof ist privates Gelände. Die Spiegel müssten aber auf der gegenüber liegenden Seite in öffentlichem Raum aufgestellt werden. Wer ist für die Durchführung und die Kosten zuständig?



Text der Antwort
Zu 1 u.2:
Die Aufstellung von Verkehrsspiegeln in städtischen Flächen lehnt die Verwaltung grundsätzlich ab. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die verzerrte Darstellung der Verkehrssituationen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge und Personen falsch eingeschätzt werden und dieses zu fehlerhaftem Verhalten der Verkehrsteilnehmer führt. Bei Dunkelheit besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Scheinwerferlicht von herannahenden Fahrzeugen zum Blenden führt; Entfernungen können dann noch schwerer eingeschätzt werden. Auch aufliegende Nässe kann die Wirksamkeit des Spiegels erheblich beeinträchtigen.

Nach den Grundregeln des § 1 der StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht und jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



18.60
Hannover / 20.04.2009
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