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Datum:02.05.09
Titel:BzR v. 18.04.2009: Anfrage Entwicklungsstand Parkranger
Link:www.hallosuedstadtbult.de/html/bezirksrat.html
Details:Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Entwicklungsstand Parkranger in Südstadt-Bult
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 22.04.2009
TOP 8.2.2.

In der, nach Antrag vom 6.2.2008, stattgefundenen Anhörung zu der Arbeit von Parkrangern im Stadtbezirk Südstadt – Bult wurde eine personelle Aufstockung bei den Rangern und eine Ausweitung ihrer Aufgaben in Aussicht gestellt.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Parkranger wurden seit der letzten Anhörung neu eingestellt.

2. Haben sich im Laufe des Jahres für sie Schwerpunkte, etwa im Bereich Vandalismusprävention und Sicherheit, ergeben?

3. Haben sich insofern Änderung bei der Qualifizierungsmaßnahme für die Parkranger ergeben und wie sehen sie aus?







Text der Antwort
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.)
Seit der letzten Vorstellung im Bezirksrat wurde ein Parkranger eingestellt, so dass zurzeit fünf Parkranger fest eingestellt sind. Eine weitere Stelle wird gerade zur Besetzung stadtintern ausgeschrieben.
Außerdem sind zwei Parkranger als ABM-Kräfte beschäftigt, deren unbefristete Übernahme nach Ablauf der AB-Maßnahme vorgesehen ist.
Zu 2.)
Als Schwerpunkte der Parkrangertätigkeit hat sich die Auflösung von Nutzungskonflikten in Grünflächen und auf Kinderspielplätzen, die
Vandalismusprävention einschließlich Müllvermeidung, die Kontrolle der Anleinpflicht in Grünanlagen, die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung von Grünflächen sowie die Einhaltung von Nutzungsverboten zum Beispiel für Hundehalter und Hunde auf Kinderspielplätzen, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen herausgestellt.
Weiterhin gehört die Kontrolle von Falschparkern in Grünflächen etc. ebenfalls zu den Aufgaben der Parkranger.

Zu 3.)
Die Qualifizierungsmaßnahmen für die Parkranger haben sich für uns nicht geändert, da die Schwerpunkttätigkeiten in den Qulalifizierungskursen abgedeckt werden. Sofern es geeignete Personen auf dem Arbeitsmarkt gibt, können wir sie zusätzlich als so genannte 1 € Kräfte beschäftigen. Die Beschäftigungsförderung über ABM hat sich geändert, allerdings sind laufende Maßnahmen davon nicht betroffen.


18.60
Hannover / 20.04.2009
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