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Datum:20.03.09
Titel:PM Stadt Hannover: Hohe Stickstoffdioxidwerte erfordern Verschärfung der Umweltzonenregelung zum 1. Januar 2010
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Details:Hannover: Hohe Stickstoffdioxidwerte erfordern Verschärfung der Umweltzonenregelung zum 1. Januar 2010 - Stadt legt schon jetzt Ausnahmekatalog vom Fahrverbot vor
Die Werte der gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxide in Hannover sind viel zu hoch. Das haben die soeben vom Land Niedersachsen veröffentlichen Messungen des Jahres 2008 ergeben. Der ab 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert der Europäischen Union von 40 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m³) wird an der Messstation Göttinger Straße 2008 genauso wie 2007 mit 56 µg/m³ erheblich überschritten. Da rund 60 Prozent der NO2-Belastung in den Hauptverkehrsstraßen durch den Kfz-Ver-kehr verursacht wird, sind Maßnahmen wie die Umweltzone, die auf den Verursacher gerichtet sind, besonders sinnvoll und wirksam.
Vom 1. Januar 2010 an dürfen daher nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette in die hannoversche Umweltzone einfahren. Vom Fahrverbot betroffen sind Anfang 2010 voraussichtlich noch rund fünf Prozent (ca. 30.000) aller Fahrzeuge in der Region Hannover, da seit dem Start der ersten Stufe und insbesondere durch die Abwrackprämie viele betroffene AutobesitzerInnen ihr Kraftfahrzeug durch ein schadstoffarmes ersetzt oder einen Rußfilter eingebaut haben werden und außerdem ein Teil der UmlandbewohnerInnen mit dem Auto in die hannoversche Innenstadt fährt.
Für KraftfahrzeughalterInnen, für deren Fahrzeug kein Filter angeboten wird und die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, einen Ersatzwagen zu kaufen, wird es auch in den Jahren 2010 und 2011 einen vielfältigen Katalog von Ausnahmeregelungen geben:
Neu geregelt ist:
• Private AutobesitzerInnen müssen bei der Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht mehr ihre Vermögensverhältnisse offen legen, sondern nur den auch in anderen Zusammenhängen üblichen Einkommensnachweis vorlegen. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1.150 Euro bei Einzelpersonen, 1.670 Euro bei zwei Personen, 2.030 Euro bei drei Personen und 2.380 Euro bei vier Personen wird generell davon ausgegangen, dass eine Neuanschaffung unzumutbar ist. Darüber hinausgehende Sonderfälle sind einzeln zu bewerten.
• Bei Fahrzeugen von Gewerbebetrieben, FreiberuflerInnen etc. muss der jeweilige Steuerberater bescheinigen, dass Ausmusterung und Ersatz der nicht mehr in der Umweltzone zugelassenen Fahrzeuge zu einer Existenzgefährdung des Betriebes führen würden. Die Betriebe brauchen der Stadt keine Einzelunterlagen vorzulegen.
• Für Fahrzeuge, die jünger als fünf Jahre sind und für die es keinen Rußfilter-Nachrüstsatz gibt, wird ohne Detailprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
• Wegfallen sollen die ohne weitere Voraussetzungen erteilten Ausnahmegenehmigungen für "Bagatellfälle". Als Übergangsregelung gedacht, sollen sie wegen des damit verbundenen Aufwandes für die FahrerInnen nicht fortgeführt werden. Sie können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen "normale" Ausnahmegenehmigungen ohne Fahrtenbuch beantragen.
Die wichtigsten Regelungen, die wie bisher gehandhabt werden:
• Die Ausnahmen nach der bundeseinheitlichen Kennzeichnungsverordnung, insbesondere für Oldtimer und Behinderten-Kfz, gelten unverändert fort.
• Nach dem hannoverschen Luftreinhalteplan sind auch weiterhin Busse, Schaustellerfahrzeuge und Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen, nicht betroffen.
• Wie bisher bekommen FahrzeughalterInnen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie in der Umweltzone wohnen oder die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu einer außergewöhnlichen Belastung führt. Voraussetzung dafür ist auch, dass das Fahrzeug nicht mit einem Rußfilter nachgerüstet werden kann und sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug mit grüner Plakette anzuschaffen.
• Auch bei eingeleiteter Ersatzbeschaffung oder Nachrüstung gibt es, wie jetzt auch, eine Ausnahmegenehmigung.
Gebührenregelung:

Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen werden für die Neuanträge 2010/2011 gesenkt: Zukünftig werden zwölf Euro (statt bisher 20 Euro) für Kurzzeitgenehmigungen z. B. für Touristen und Messegäste, die in einem Hotel in der Umweltzone übernachten, oder für die Abwicklung von bestimmten Aufträgen bei Betrieben und 100 Euro (statt bisher 120 Euro) für "Dauergenehmigungen" erhoben. "Hartz-IV-BezieherInnen" zahlen wie bisher für eine Dauergenehmigung 20 Euro. Außerdem: AutobesitzerInnen, die schon für 2008/2009 eine Ausnahmebewilligung haben und eine Verlängerung für 2010/2011 beantragen bzw. genehmigt bekommen, brauchen keine erneute Gebühr zu zahlen bzw. zahlen gegebenenfalls nur den Differenzbetrag.
Weitere kleinere Neuregelungen:
• Die generelle Ausnahme für Diesel-Kraftfahrzeuge, die für einen Einsatz mit Biodiesel oder Rapsöl ausgestattet sind, wird aufgehoben. Sie weisen zwar bei den CO2-Emissionen eine positive Bilanz auf, bei den Feinstaub- und NO2-Emissionen unterscheiden sie sich allerdings nicht vom Betrieb mit "normalem" Diesel.
• Fahrzeuge mit roten Dauerkennzeichen (Probe- und Überführungsfahrten von Autowerkstätten) werden nur noch für Betriebe mit Sitz in der Umweltzone zugelassen.
• Bei PendlerInnen von außerhalb der Umweltzone wird die Bewilligung nicht mehr auf bestimmte Fahrtziele beschränkt.
Wie geht es weiter:
Die geänderten Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2010. Entsprechende Anträge können schon jetzt gestellt werden, die Verwaltung wird mit der Bearbeitung jedoch auf das für Ende April angekündigte Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Umweltzone warten. Antragsunterlagen gibt es ab sofort im Internet unter www.hannover-umweltzone.de und ab Anfang April in allen Bürgerämtern sowie beim städtischen Bereich Umweltschutz in der Prinzenstraße 4.
Weitere Informationen gibt es unter www.hannover.de, Suchwort Umweltzone, und unter den Telefon-Nummern 0511/168-40601
oder 0511/168-46926.
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