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Datum:18.02.09
Titel:Alkoholprävention bei Jugendlichen: „Testkäufe“ in Gesamtkonzept aufgenommen
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Details:Alkoholprävention bei Jugendlichen: „Testkäufe“ in Gesamtkonzept aufgenommen – Jugenddezernent fordert Alkohol-Werbeverbot
Im Oktober 2008 hatten die Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion Hannover vereinbart, dem Problem exzessiven Trinkens und Alkoholmissbrauchs bei immer jüngeren KonsumentInnen auf der Seite der "Beschaffung" mit "Testkäufen" nachzugehen.
Nach Beendigung der dreimonatigen Modellphase haben Jugenddezernent Thomas Walter und Polizeipräsident Uwe Binias heute (17. Februar) Bilanz gezogen und angekündigt, bei der Etablierung von "Testkäufen" als einem Baustein städtischer Präventionsarbeit weiter zu kooperieren.
Bei 158 Testkäufen bis Ende Januar haben 16- und 17-jährige TestkäuferInnen in Begleitung von MitarbeiterInnen der Polizei und des Jugendschutzes in 21 Stadtteilen versucht, in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen "hochprozentigen" Alkohol (Spirituosen) zu kaufen. Dabei waren sie in 110 Fällen "erfolgreich". Das heißt, in knapp 70 Prozent der Versuche wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Dabei schnitten am schlechtesten die Supermärkte (73,9 Prozent) ab. Die negativen Ergebnisse gelten für das ganze Testgebiet, ohne Schwerpunkte in einzelnen Stadtteilen.
"Das befürchtete, in seinem Ausmaß aber dann doch erschreckende Ergebnis der Testkäufe zeigt: Dem Problem des Alkoholkonsums bei jungen Leuten muss auch an der ’Quelle’ begegnet werden. Daher wollen wir mit gemeinsam von Polizei und Stadt organisierten weiteren Testkaufaktionen den Druck auf die Anbieter erhöhen", unterstreicht Polizeipräsident Uwe Binias. Er verlangt dabei auch von den GeschäftsinhaberInnen, ihr Verkaufspersonal zu schulen und bei den Kontrollen der Jugendlichen sowie Verkaufsverweigerungen den Rücken zu stärken: "Es kann nicht sein, dass Jugendlichen Alkohol verkauft wird, weil sich das Personal nicht traut, nach dem Ausweis zu fragen, oder weil der Umsatz wichtiger genommen wird. Diese Verkäufe sind kein Kavaliersdelikt, sondern gesetzwidrig!"
Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit Bußgeldern von mindestens 35 bis zu 50.000 Euro im Wiederholungsfall belegt; letztlich ist auch ein Konzessionsentzug möglich. Das Bußgeld wird abhängig von den Umständen des Einzelfalls verhängt und kann auch bei erstmaligem Verstoß erfolgen. Im Zusammenhang mit den Testkäufen sind zurzeit 59 Bußgeldverfahren eingeleitet worden.
"Nicht zu letzt vor dem Hintergrund, dass die Testkäufe unsere pessimistischen Erwartungen an das Ergebnis erfüllt haben, werden wir sie als Daueraufgabe des Jugendschutzes etablieren", kündigt Jugenddezernent Thomas Walter an. "In unregelmäßigen, unangekündigten Abständen zusammen mit der Polizei sehen wir sie als eine notwendige Ergänzung zu den übrigen Bausteinen des städtischen Alkoholpräventionsprogramms an, weil sie das Problem an einer seiner Wurzeln packen", erläutert Walter.
Walter und Binias wiederholen ihren Appell vom Beginn der Testkäufe an die Eltern, sich an den Jugendschutz zu wenden oder Anzeige zu erstatten, wenn ihre Kinder irgendwo problemlos und wiederholt gesetzeswidrig Alkohol verkauft bekommen. Denn für die nachhaltige Wirkung im Sinn der Alkoholprävention sind nicht die Testkäufe allein entscheidend, sondern es kommt wesentlich auch auf die Aufmerksamkeit im Umfeld der jungen Menschen an.
Der Jugenddezernent geht noch einen Schritt weiter: "Vorbeugung bei den jungen Menschen, Kontrollen privater Beschaffungswege, Durchsetzung des Jugendschutzes in Gaststätten, Kneipen und bei Veranstaltung - dem Ganzen fehlt bisher eine grundlegende Ergänzung, um den Alkoholkonsum als gesellschaftlich sanktionierten Drogenmissbrauch anzugehen: Das Verbot von Alkoholwerbung in allen Bereichen und Medien, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind. Was bei der Tabakwerbung begonnen hat, kann beim Alkohol genau so funktionieren", fordert Walter.
Für das städtische Präventionsprogramm "Mehr Fun - weniger Alkohol" kündigt Walter im Jahr 2009 unter anderem folgende Aktionen an:
• Einzelhandel/Azubis
Schulungsangebot für sämtliche 37 Klassen der Berufsbildenden Schule Handel der Region; in Kooperation mit dem Jugendschutz der Region.
• Fortführung der Anti-AlkoholAktionsTage in hannoverschen Schulen
Mitmachaktionen und Theaterstück; es gibt sehr große Nachfrage aus den Schulen.
• Kooperation mit üstra
Seit Mitte Januar besteht eine Zusammenarbeit unter Motto: "Alkoholprävention geht uns alle an"; die üstra stellt im Fahrgastfernsehen, auf Großplakaten und den Dachruten der Stadtbahnen Werbeflächen zur Verfügung.
• Fortführung alkoholfreier Wagen im 96-Fanzug
Der Wagen ist zu rund 85 Prozent pro Fahrt ausgebucht; Kooperationsprojekt Hannover 96, Polizei und Deutscher Bahn.
• Kooperation mit dem Stadtsportbund und Sportvereinen
Angebot von Schulungen für Trainer/Betreuer; Mustersatzung für die Vereine, Videoclip-Projekt.
• Teilnahme am HaLT-Projekt
Kooperation mit dem Jugendschutz der Region als Träger des HaLT-Konzepts in einzelnen Projekten, wie z.B. der Kooperationsvereinbarung mit dem Kinderkrankenhaus auf der Bult und der Schulung der Azubis im Einzelhandel.
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