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Datum:07.02.09
Titel:Umweltzone: 417 OWIG-Verfahren eingeleitet
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Details:Seit dem 1. Februar werden nach Änderung der Bußgeldkatalogverordnung in Hannover Verstöße gegen das Verkehrsverbot in der Umweltzone auch im ruhenden Verkehr geahndet.
Insgesamt 417 Anzeigen mussten in der ersten Februarwoche von den Politessen geschrieben werden. Darunter waren Fälle, wo am Fahrzeug keine Plakette vorhanden war, Fälle, in denen das Kennzeichen am PKW mit dem auf der Plakette nicht übereinstimmte und es wurde festgestellt, dass an einigen Fahrzeugen die abgelaufene rote Plakette anklebt war.
Seit Jahresbeginn dürfen Autos nur noch mit einer grünen oder gelben Plakette in die
City einfahren. Wer gegen diese Regel verstößt und wer keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann, den erwarten 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Kartei.
Im Schnitt werden pro Woche etwa 450 Feinstaubplaketten von den städtischen Ausgabestellen (Kraftfahrzeugzulassungsbehörde und acht Bürgerämter) ausgegeben. In der ersten Februarwoche wurden 510 Feinstaubplaketten verkauft; eine Woche vorher waren es 462.
Die Politessen achten nicht "verstärkt" auf die Plakettenpflicht, sondern ihr Hauptaugenmerk gilt nach wie vor den Verkehrsverstößen, wie zum Beispiel falsches Parken.
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