Suche
 Alles  Suchen  Auswahl  Detail  Anmelden 

Datum:29.12.08
Titel:Polizei: Vorsicht mit Silvester - Feuerwerk
Link: 
Details:Hannover (ots) - An den Tagen vor dem Jahreswechsel kommt es bedauerlicherweise immer wieder zu Unfällen und Sachschäden beim falschen und sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Feuerwehr und Polizei Hannover möchten deshalb an dieser Stelle über die notwendigen Sicherheitsregeln und die gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die meisten Unfälle, Brände und Sachschäden in der Silvesternacht durch die unsachgemäße Handhabung mit Feuerwerksartikeln entstehen. Damit die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht getrübt wird, sollten die nachstehenden vorbereitenden Maßnahmen und Sicherheitshinweise unbedingt beachtet werden!

Tipps für die Vorbereitung:
- Fenster schließen.
- Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen, auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder dem Balkon denken, Mülltonnen schließen.
- An die Haustiere denken. Schreckhafte Tiere nicht allein lassen.
- Auf offenes Feuer im Haus achten (z. B. Kerzen), wenn das Haus verlassen wird, um den Jahreswechsel mit den Nachbarn zu feiern.
- Für Löschmöglichkeiten sorgen (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher bereitstellen).
- Auf die richtige Kleidung achten, nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
- Nur in nüchternem Zustand Feuerwerkskörper zünden.

Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern:
- Niemals selbst gebastelte oder illegal importierte Feuerwerkskörper verwenden.
- Vorsicht bei Produkten, auf denen keine BAM-Nummer (Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung, beispielsweise BAM-PII-XXXX) steht.
- Feuerwerkskörper einzeln aus der Verpackung nehmen, und den "Vorrat" an einer sicheren Stelle deponieren.
- Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Anzünden entfernen.
- Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
- Nach dem Zünden unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
- Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort kontrollieren, sondern in sicherem Abstand abwarten und mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
- Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund sicher aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden usw. niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse abgefangen werden können.
- Achten Sie auf andere Personen, die auch Feuerwerkskörper zünden!
- Kindern keine Feuerwerkskörper in die Hand geben.

Für den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse P II - darunter fallen die meisten zu Silvester verkauften Feuerwerkskörper
- gibt es Beschränkungen. Abgegeben und verwendet werden dürfen sie nur an und von Personen über 18 Jahren. Der Verkauf ist in diesem Jahr ab Montag, den 29.12.2008, gestattet.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse P II ist nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und nur durch Personen ab 18 Jahren erlaubt, jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.
Es ist sicherzustellen, dass beim Abbrennen dieser Gegenstände eine Gefährdung Dritter (Eigentum, körperliche Unversehrtheit) z.B. durch Bewerfen, Beschießen anderer Personen oder von Gebäuden bzw.
Fahrzeugen mit Feuerwerkskörpern / Raketen unbedingt ausgeschlossen wird.
Die Polizeidirektion Hannover weist ausdrücklich darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Dies bedeutet, dass das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen durch Gas- und Schreckschusswaffen ohne Schiesserlaubnis ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt und dies mit einem Bußgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus stellt das Führen einer Gasalarmwaffe ohne den so genannten kleinen Waffenschein eine Straftat nach dem Waffengesetz dar.
Feuerwehr und Polizei Hannover wünschen Ihnen ein unfallfreies Silvester und alles Gute für das Neue Jahr.

Andreas Hamann Edda Nöthel
Feuerwehr Hannover Polizeidirektion Hannover
Tel.: 0170/3334722 Tel.: 0511 109-1043
Datei:<br>
Details2: 
Datei2:<br>
Details3: 
Datei3:
Details4: 
Datei4:
Details5: 
Datei5:
Details6: 
cod: 
Sicherheit: 
LiLi: 
Li: 
PraeRaLiLi: 
Volkslauf: 
Gewerbe: 
GewerbeLimmer: 
Wahl: 
BzR: 
SaLi: 
SuedstadtBult:Ja
SuedstadtBultGewerbe: 
SuedstadtBultSicherheit:Ja
Verbergen: