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Datum:05.12.08
Titel:Gericht hat Zweifel an Umweltzone
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Details:Zwei Eilanträge gegen die Umweltzone hat das Verwaltungsgericht gestern abgelehnt. Gleichzeitig äußerte das Gericht Zweifel an der Wirksamkeit der Umweltzone, die erst in einem Hauptsacheverfahren durch Gurtachter geklärt werden können. Den Klägern sei dieses zuzumuten, da ihre Autos in 2009 noch mit gelben Plaketten fahren könnten.
Der ADAC gab sich mit dem Urteil zufrieden. Bei Feinstaub sei sowieso klar, dass eine Umweltzone wirkungslos sei. Daher sei das Gericht auch nur auf Stickoxide eingegangen, erklärte der ADAC-Anwalt.
Es gibt Gutachten, die bei Stickoxiden eine Erhöhung durch die Rußfilter sehen.
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