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Datum:31.10.08
Titel:Stadtbezirksrat 22. Sitzung, X. - verschiedene Anfragen
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Details:Bei der 22. Sitzung des Stadtbezirksrats am 1. Oktober 2008 im Freizeitheim fragte Jan Olof Kuntze, FDP, die Verwaltung:
  1. Wie überprüft die Verwaltung nachzuweisende Kraftfahrzeugstellplätze vor Erteilung von Baugenehmigungen?

  2. Kann die Verwaltung bezüglich des FAUST-Geländes den derzeitigen Stellplatzbestand benennen und Gründe für eine nach der Baugenehmigung verringerte Stellplatzanzahl angeben?

  3. Ist es üblich, dass die Verwaltung von der vollen Nachweispflicht Abstand nimmt, wenn der Betreiber der Einrichtung organisatorische oder wirtschaftliche Gründe vor Ort anführt, die Stellplatzzufahrt einschränkt oder Besucher/innen auf öffentlichen Parkraum verweist?


Die Verwaltung antwortete auf die Anfrage:
  1. Die Anzahl der nachzuweisenden erforderlichen Stellplätze werde in den Paragrafen 46 und 47 der Niedersächsichen Bauordnung (NBauO) und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen geregelt. Eine Kontrolle nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolge nicht.

  2. Ob die gesetzlich geforderte Stellplatzanzahl mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimme, könne nicht festgestellt werden. Die ursprünglich vorgesehene Anzahl sei nicht durch bauordnungsrechtliche Maßnahmen reduziert worden. Bei Doppelnutzungen zu unterschiedlichen Betriebszeiten seien jedoch Einstellplätze miteinander verrechnet worden.

  3. Die Verwaltung habe bei FAUST keinen Abstand von der Nachweispflicht genommen. Sie sei gemäß Bezirksratsbeschluss vom Mai 2008 im Gespräch mit den Geländeverantwortlichen hinsichtlich der Zugänglichkeit der Stellplätze auf dem Gelände.


Gunnar Werner

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