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Datum:18.10.08
Titel:Ab 1. Januar Kontrolle der Feinstaubplaketten
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Details:Ab 1. Januar 2009 kontrolliert auch städtischer Verkehrsaußendienst Einhaltung der Feinstaubplaketten–Pflicht in der Umweltzone

Das Bundesverkehrsministerium wird voraussichtlich zum 1. Januar den Tatbestandskatalog zu Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Einhaltung der Feinstaubplaketten-Pflicht ändern. Die städtischen MitarbeiterInnen des Verkehrsaußendienstes sind dann von diesem Zeitpunkt an verpflichtet, bei parkenden Kraftfahrzeugen zu kontrollieren, ob sie mit einer gelben oder grünen Feinstaubplakette ausgerüstet sind. In Hannover dürfen - anders als in anderen Städten - von Januar 2009 an Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Darauf wies heute die Stadtverwaltung hin. Gleichzeitig appellierte sie an die Autobesitzer-Innen, sich bis Ende Dezember eine gelbe bzw. grüne Plakette zu besorgen oder einen Ausnahmeantrag zu stellen. Gegen diejenigen AutobesitzerInnen, die ab 2009 keine gelbe oder grüne Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung haben, wird der Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt ein Bußgeldverfahren einleiten.
Wer schon heute für sein Kraftfahrzeug eine spezielle Ausnahmegenehmigung besitzt, bekommt als Nachweis dafür spätestens im Dezember unaufgefordert von der Stadt einen hinter die Windschutzscheibe zu legenden Sonderparkausweis zugeschickt. Nur wer keine Einzelausnahmegenehmigung hat, sondern unter die generellen Ausnahmen der Allgemeinverfügung fällt (z. B. Benziner mit geregeltem Kat, die keine grüne Plakette bekommen, Rapsöl- oder Bio-Dieselfahrzeuge), sollte sich mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Prinzenstraße 4, 30159 Hannover, in Verbindung setzen und seine Ausnahmeberechtigung nachweisen, damit ein entsprechender Parkausweis zugesandt werden kann.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.hannover.de - Suchbegriff Umweltzone - und telefonisch unter der Telefon-Nummer 0511/168-40601.
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