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Datum:10.07.08
Titel:Gewässerunterhaltungsarbeiten: Stadtentwässerung Hannover weist auf Unterhaltungspflicht für Gewässeranlieger hin
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Details:Die Stadtentwässerung Hannover führt in der Zeit von Mitte Juli bis Mitte November Gewässerunterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet durch. Die Arbeiten dienen einem hindernisfreien Ablauf des Wassers gerade nach starken Regenfällen. Auch die Gewässeranlieger sind verpflichtet, Ufer und Randstreifen von Müll oder auch Rasenschnitt zu räumen, um einen reibungslosen Abfluss des Wassers zu ermöglichen.
Um die Zufahrt für die Unterhaltungsarbeiten zu ermöglichen, weist die Stadtentwässerung Hannover darauf hin, dass Gewässeranlieger und zum Teil Hinterlieger die Pflicht haben, die Gewässerränder freizuhalten. Hierzu ist ein rund fünf Meter breiter Streifen ab der oberen Böschungskante frei zu räumen.
Auch auf Gewässer zulaufende Querzäune müssen von der Böschungskante an eine vier Meter breite Durchfahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge bzw. Arbeitsmaschinen frei halten. Verschlossene Gatter müssen während der Unterhaltungsarbeiten zur Durchfahrt geöffnet beziehungsweise ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
Seit Anfang 2008 ist eine neue Gewässerunterhaltungsverordnung für die Landeshauptstadt Hannover erlassen worden. Darin sind auch die Pflichten der Gewässeranlieger geregelt. Diese Verordnung kann bei der Stadtentwässerung Hannover angefordert werden. Sie steht auch als Datei auf der Internetseite www.Stadtentwaesserung-Hannover.de zur Verfügung.
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