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Datum:01.07.08
Titel:Wasserstadt Limmer: Oberbürgermeister Weil und Wasserstadt-Geschäftsführer Günter Papenburg unterzeichnen Vertrag zur Bodensanierung
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Details:Mit der heutigen (1. Juli) Unterzeichnung des Vertrags zur Bodensanierung des Wasserstadtgeländes durch Oberbürgermeister Stephan Weil und dem Geschäftsführer der Wasserstadt GmbH & Co. KG, Günter Papenburg, ist eine wesentliche Voraussetzung zur Fortführung der Arbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Continental-Produktionsstätten gegeben. Dort soll ein hochwertiges Wohngebiet für etwa 600 Wohneinheiten mit Anteilen für Dienstleistungen und nicht störenden Nutzungen entstehen.
Um diese Nutzungen zu ermöglichen, wurden von den Umweltbehörden die Anforderungen an die künftige Qualität des Baugrundes formuliert. Sie sind Gegenstand des Vertrags und eines "Bodensanierungsplans". Darin sind die Voraussetzungen und Maßnahmen definiert, um das Projekt "Wasserstadt Limmer" zu verwirklichen. Mit dem Vertrag verpflichtet sich die Wasserstadt Limmer GmbH, den Boden des Geländes der Wasserstadt fach- und sachgerecht zu sanieren und die Flächen somit für eine Nachnutzung entsprechend der Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplanes herzurichten, den der Rat im Oktober 2005 beschlossen hat.
Der Bodensanierungsplan als Bestandteil des Vertrags wurde im Auftrag der Wasserstadt GmbH von der Burmeister Ingenieur Gesellschaft aufgestellt und mit den zuständigen Fachbehörden von Stadt Hannover und Region Hannover abgestimmt. Die in dem Bodensanierungsplan ausgewiesenen umfangreichen Maßnahmen zur Beseitigung der Bodenverunreinigungen gehen über die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinaus, zu denen die Wasserstadt Limmer GmbH als Vorhabenträger ohnehin verpflichtet wäre.
Insbesondere legt der Bodensanierungsplan Maßnahmen zur Herstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse fest:
• Die Bodensanierung muss so durchgeführt werden, dass die geltenden Grenzwerte um die Hälfte unterschritten werden.
• Eine bis zu zwei Meter hohe Überdeckung des sanierten Bodens ist als Standard vorgesehen, so dass selbst Gebäude mit Keller in völlig unbelastetem Boden gebaut werden können.
Die Wasserstadt Limmer Gesellschaft sichert die Umsetzung der in diesem Bodensanierungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Dazu gehören unter anderem Dokumentation, Überwachung und sachverständige Begleitung der Maßnahmen. Eine Überwachung der Sanierungsarbeiten auf dem Gelände wird durch den Einsatz einer externen fachlichen Begleitung sichergestellt: Ein von der Stadt Hannover bestimmter externer Fachmann wird z. B. alle auf das Gelände eingehenden Bodentransporte überwachen. Dies gilt auch für alle Bodenbewegungen auf dem Gelände selbst.
Die Finanzierung dieser externen Baubegleitung übernimmt die Wasserstadt Limmer GmbH. Darüber hinaus ist in dem Vertragsentwurf eine Vertragserfüllungsbürgschaft festgeschrieben.
Fortsetzung der Arbeiten
Im Laufe dieses Jahres wird die Wasserstadt Limmer GmbH die Arbeiten zur Herrichtung des ehemaligen Werksgeländes der Continental AG in Hannover Limmer fortsetzen. Zunächst werden die Abrissarbeiten wieder aufgenommen und ein Großteil der stark mit Nitrosaminen kontaminierten Gebäude beseitigt. Das Abbruchmaterial wird dabei nach den vorgefundenen Belastungen sortiert und entsprechend entsorgt.
Die denkmalgeschützten Gebäude am Ufer des Stichkanals bleiben noch erhalten. Ihre Zukunft ist noch nicht geklärt, da auch sie stark kontaminiert sind. Zudem fallen sie möglicherweise dem Ausbau des Kanals zum Opfer. Der Schornstein mit dem bekannten Schriftzug der Continental AG steht ebenfalls unter Denkmalschutz. Eine gutachterliche Bewertung hat ergeben, dass er noch standsicher und sanierungsfähig ist und somit als "Wahrzeichen" für das Gelände erhalten bleiben kann.
Die Wasserstadt Limmer GmbH ist sich mit der Stadt Hannover einig, im östlichen Bereich des ehemaligen Conti-Geländes in direktem Anschluss an die bestehende Ortslage von Alt-Limmer den ersten Bauabschnitt der Wasserstadt zu entwickeln. Hier sollen Baurechte für Wohnungen in Einfamilienhäusern und Geschossbauten geschaffen werden.
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