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Datum:18.05.11
Titel:

BzR am 18.05.2011 - Antrag: Aufstockung der Betreuungszeit der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Linden-Limmer

Link:www.hallolinden.de/Infos/Bezirksrat_Linden-Limmer/bezirksrat_linden-limmer.html
Details:Aufstockung der Betreuungszeit der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Linden-Limmer

Antrag,zu beschließen,in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2011 die Betreuungszeit auszuweiten: Kindertagesstätte der St. Nikolai-Kirchengemeinde, Sackmannstr. 34,
1. in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags mit Essen auf eine 3/4-Betreuung,
2. Kindertagesstätte der Bethlehem Kirchengemeinde, Bethlehemplatz 1B, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) halbtags mit Essen auf eine 3/4-Betreuung,
3. Kindertagesstätte Kirchstr., Kirchstr. 21, in Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags mit Essen auf eine Ganztags-Betreuung,
4. Kindertagesstätte Pfarrlandplatz, Pfarrlandplatz 11, in Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags mit Essen auf eine 3/4-Betreuung,
5. Kindertagesstätte der St. Martin Kirchengemeinde, Badenstedter Str. 37, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags mit Essen auf eine 3/4-Betreuung und auf Basis der jeweils gültigen Fördergrundsätze die laufende Beihilfe zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle
Kosten:
Es entstehen folgende jährliche Kosten:
Kostenstelle 51410100 - Betriebskostenersatz Nr.: 3 + 4 28.325,00 €
Kostenstelle 51410170 - Kinderladenfinanzierung Nr.: 00,00 €
Kostenstelle 51410140 - Verbandseigene Finanzierung Nr.: 1,2 + 5 31.542,00 €
Der jährliche Kostenrahmen der aufgeführten Maßnahmen umfasst somit 59.867,00 €.

Begründung des Antrages
In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Halbtagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuung angefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation.
Die bestehenden Betreuungszeiten in den Halbtagsgruppen reichen vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten. Die Träger haben auch aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffenden Gruppen beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungsangebote stehen im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den Trägern beantragt.
51.41
Hannover / 05.05.2011

Zum Ausdrucken bitte auf den Link klicken.
Datei:2011.05.17_antrag_kita.pdf
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