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Datum:13.05.11
Titel:

Pressemitteilung: Stadtteilinitiative Calenberger Loch

Link:calenbergerloch.wordpress.com
Details:Die SbiCaLo gibt aus Anlass der anstehenden Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte bekannt:
Auf der Sitzung des Stadtbezirksrats Mitte am 16.05. bringt die Stadt Hannover folgenden Antrag ein: Der Bezirksrat möge beschließen, der Mittelfreigabe in Höhe von € 8,8 Mio. in 2011/12 und dem Baubeginn der Vorlandabrabungen vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses zuzustimmen.
Damit gibt die Stadt zu, dass es nach wie vor keinen rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschluss gibt. Um es klar zu sagen: Bis jetzt ist den Einwendern noch nicht einmal das Protokoll des Erörterungstermins zugegangen!
Weiterhin bestätigt die Stadt erstmalig, dass "die Umsetzung der Vorlandabrabungen an der Ihme ... die Voraussetzung für den Hochwasserschutz in Ricklingen(ist), da nur im Zusammenwirken beider Maßnahmen bei den Oberliegern (z.B. Hemmingen) keine negativen hydraulischen Folgen auftreten." Es handelt sich bei der ganzen Maßnahme also keinesfals um Hochwasserschutz für die Calenberger Neuestadt, die City, die Südstadt oder Döhren, wie es bislang in allen Veröffentlichungen dargestellt wurde! Dieses Eingeständnis hat lange gedauert.
Notwendig sei der angedachte Abstimmungsprozess, "um nach der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens für die Vorlandabrabungen umgehend die Maßnahme umsetzen zu können..." Die Stadt weist darauf hin, dass sie plant, ab dem 1.11. mit den Vorlandabgrabungen zu beginnen. "Umgehend" bedeutet in diesem Zusammenhang, genauso wie bei den Maßnahmen zur Altlastensanierung, eine gerichtliche Entscheidung nicht abzuwarten. Somit ist folgendes Szenario denkbar:
1. Erteilung der Mittelfreigabe durch alle beteiligten Gremien bis Mitte Juni
2. Beginn der Ausschreibungen ab Mitte Juni mit Frist Mitte September
3. Vorläufige Auftragsvergabe bis Ende September
4. Übersendung des Protokolls aus dem Erörterungstermin bis Ende September
5. Daraus resultierende Einspruchsfrist der Einwender bis Ende Oktober
6. Unabhängig davon Planfeststellungsbeschluss Ende Oktober - denn ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
7. Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss frühestens möglich Ende Oktober
8. Beginn der Abgrabungen Anfang November - denn eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung
Nun kann man sagen, derartig phantasiebegabt sind die Bürokraten der Verwaltung sicher nicht. Aber der dargestellte Ablauf ist keine Fiktion, er ist eine greifbare Realität. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf Punkt 5 des Antrags:

"Der Planfeststellungsbeschluss für die Vorlandabgrabungen wird im Herbst 2011 erwartet ... Der Baubeginn ist für Ende 2011/Anfang 2012 geplant,..."
Das ganze ist ein Beispiel dafür, wie Bürgerbeteiligung von Seiten der Verwaltung mittels juristisch einwandfreien Vorgehens ausgehebelt wird.
Und es ist ein Beispiel dafür, wie fahrlässig die Verwaltung mit Steuermitteln umzugehen gedenkt. Denn sollte sich nach der gerichtlichen Auseinandersetzung ergeben, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, wäre die Stadt zu Schadenersatz gegenüber den Auftragnehmern der Maßnahme verpflichtet. Von den Kosten für die Rückführung in den alten Zustand ganz zu schweigen!
Wir rufen daher alle mit der Mittelfreigabe betrauten Politiker auf, diesem Plan der Verwaltung zu widersprechen. Und wir rufen alle Gegner des Calenberger Lochs dazu auf, am 16.05. um 19.00 Uhr in den Hodlersaal im Rathaus zu kommen, um Ihrem Unmut über die Planungen der Stadt erneut in zivilisierter Form Ausdruck zu verleihen.

Zum Ausdrucken des Antrags bitte auf den Link klicken.
Datei:2011.05.13_Antrag.pdf
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