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Datum:06.04.11
Titel:

BI Calenberger Loch: Stellungnahme zum heute stattfindenden Erörterungstermin

Link:www.calenbergerloch.wordpress.com
Details:Erklärung der „Stadtteil-Bürgerinitiative gegen das Calenberger Loch (SBiCaLo)“ zum Erörterungstermin der Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
„Maßnahmen der Stadt Hannover zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Ihme im Bereich der Benno-Ohnesorg-Brücke“ am 06.04.11

Die SBiCaLo, vertreten durch die Einwender Cordula Lüdtke-Eichhorn und Thomas Ganskow im o.g. Planfeststellungsverfahren gibt hiermit folgende Erklärung zu Protokoll:

Als im Jahr 2008 die ersten politischen Beratungen auf Bezirksebene zum Thema „Hochwasserschutz an der Ihme“ stattfanden und somit auch erstmals eine aktive Bürgerbeteiligung möglich war, waren die Entscheidungen auf Verwaltungsebene bereits weitestgehend gefallen. Denn seit 2003 bereitete die Verwaltung ein Konzept zum Hochwasserschutz in Hannovers City vor. Den Bezirksräten wurden fertig ausgearbeitete Pläne vorgelegt, die nur noch marginale Änderungen zuließen. Das Grundkonstrukt, die rechtsseitigen Abgrabungen an der Ihme entlang des Bereichs vom Krankenhaus Siloah bis auf Höhe des ÜSTRA-Betriebshofes Glocksee, war nicht mehr veränderbar. Stets wurde von „alternativlosen“ Planungen gesprochen. Wie die Gesellschaft für deutsche Sprache festgestellt hat, bedeutet dies nichts anderes, als dass jegliche Bürgerbeteiligung ausgeschlossen bzw. auf das das gesetzlich geforderte Mindestmaß beschnitten wird.

Somit ist auch die Beteiligung der Bürger durch das Planfeststellungsverfahren als Farce zu bezeichnen. Allein schon deshalb, weil die beteiligten Seiten – Kommune und Bürger – mit äußerst ungleichen Waffen kämpfen. Die Verwaltung schöpft aus einer nahezu unbegrenzt scheinenden finanziellen Quelle, um Gutachter zu bestellen und Juristen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu betrauen. Demgegenüber hat der Bürger nur die Möglichkeit, seine eigenen Interessen im Vertrauen auf die Fairness des Gegenüber darzulegen. Oft laienhaft, da juristisch nicht vorgebildet, oft subjektiv, da nicht mit dem Fachwissen der durch Steuergelder finanzierten Verwaltung ausgestattet. Dies ist ein Grundproblem im Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung. Wir fordern somit Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens bis ein Bürgeranwalt die juristischen Interessen der Einwender vertreten kann.

Dazu kommt dann noch der Zeitdruck, unter dem man als Bürger steht. Während die Verwaltung bis zum Zeitpunkt des Antrags auf Planfeststellung unendlich viel Zeit hat, muss sich der Bürger innerhalb von vier Wochen durch den Wust von Antragsunterlagen arbeiten. Im Regelfall werden die von der Verwaltung noch nicht einmal in digitaler Form vorgelegt. Das allein ist schon abschreckend genug. Wobei ein zusätzliches Hindernis der Bürgerbeteiligung die Bekanntmachung der Auslagefrist der Planfeststellungsunterlagen ist. Diese erfolgt im Regelfall durch eine einzige Öffentliche Bekanntmachung in den führenden Tageszeitungen der Stadt. Wer diese überliest oder gar keinen Zugriff darauf hat, ist von der demokratischen Entscheidungsfindung von vorn herein ausgeschlossen. Dass dies auch im hier zu verhandelnden Fall so ist, haben viele Gespräche der vergangenen zehn Monate ergeben. Allein das ist für uns Grund, die Neuansetzung des Planfeststellungsverfahrens zu fordern. Denn hätte die Verwaltung auf die Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens genauso viel Mühe verwandt wie auf die nachfolgende Werbung für das Projekt, hätte es sicher eine weitaus größere Anzahl an Einwendungen als 59 gegeben. Die Haushaltsverteilung von Informationsbroschüren und damit einhergehende Bekanntmachung eines Informationstermins in der ÜSTRA-Remise im Herbst 2010 ist ein gutes Beispiel, wie groß die Lücke zwischen tatsächlicher Bereitschaft zu angewandter Bürgerbeteiligung und Werbung in eigener Sache ist. Somit kann auch nicht gelten, dass man von Seiten der Verwaltung nicht abschätzen konnte, wer als Betroffener Einwendungen hätte erheben können.

Aber das ist bei weitem nicht alles. Insbesondere die uns zwischenzeitlich bekannt gewordenen Informationen zum Ablauf der Planungen lassen uns daran zweifeln, dass dem Bürger tatsächlich alle für eine Beurteilung des Planfeststellungsverfahrens relevanten Informationen zugänglich gemacht worden sind. So ist uns bspw. zugetragen worden, dass ursprünglich ein anderes als das letztendlich die Planungen durchführende Büro die Berechnungen zum Nutzen der Abgrabungen für den Hochwasserschutz durchgeführt haben soll. Diese ersten Berechnungen sind dem Vernehmen nach zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahmen noch weniger Nutzen generieren würde, als der ohnehin schon äußerst geringe, von dem das jetzige Planungsbüro ausgeht. Dies wurde der Öffentlichkeit vorenthalten! Und erst kurz vor Verfassen dieser Erklärung bekamen wir aus Ricklingen mitgeteilt, dass die Hauptnutznießer der Maßnahme städtische Bedienstete sein sollen, die mittels Sonderbaugenehmigungen im Überschwemmungsgebiet Eigentum erworben haben. Leider ließ sich diese Information aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr verifizieren.

Weiterhin ist mit den Planungen zu Hannover2020 klar geworden, dass die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen nicht primär dem propagierten Hochwasserschutz von Calenberger Neustadt, Südstadt, Döhren und Ricklingen dienen. Vielmehr sollen die Maßnahmen als Grundlage dienen für städtebauliche Visionen, bspw. auf dem Gelände des ÜSTRA-Betriebshofes Glocksee oder in den Herrenhäuser Gärten. Das verwundert auch nicht, bedenkt man, dass die Maßnahme im Abgrabungsgebiet lediglich eine Toleranz vor Überflutung von 2 – 5 cm bringen würde. Alles in allem ist zu sagen, dass hier unter dem Feigenblatt des Hochwasserschutzes in großem Ausmaß eine Täuschung der Bevölkerung vorgenommen wurde. Effektiver Hochwasserschutz sieht anders aus!

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung angekündigt hat, bei nicht ausreichendem Schutz durch die geplanten und teilweise bereits durchgeführten Arbeiten zusätzlich mobile Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das erst dann der Fall sein soll und nicht von vornherein als Alternativlösung bedacht worden ist. Auch aus diesem Grund – der fehlenden Darstellung von Alternativen – ist das Planfeststellungsverfahren aus formalen Gründen abzulehnen.

Aufmerksam zu machen ist in diesem Zusammenhang weiterhin auf die fehlende Darstellung der Nullvariante, die Darstellung der tatsächlichen derzeitigen Situation. Aufgrund des langen Verfahrens, das im Gegensazt zu § 73, Abs. 6 BVwVfG nicht nur drei sondern über 10 Monate dauerte, sind die aktuellen Berechnungsgrundlagen wesentlich andere, als die der Planung ursprünglich zugrunde liegenden. Die Berechnungen der Wasserdurch- und -abflussmengen gehen nicht auf die mittlerweile durchgeführte Aufweitung der Benno-Ohnesorg-Brücke als Einzelmaßnahme ein. Stattdessen hat man jedoch bereits die Verlängerung der Deiche in Ricklingen als gegeben vorausgesetzt, für die unseres Wissens das Planfeststellungsverfahren noch nicht einmal eröffnet ist. Diese Teilmaßnahme vermindert die Retentionsfläche im oberen Bereich der Ihme, was allem Anschein nach die positive Wirkung der besagten Aufweitung wieder zunichtemacht. Und das alles, obwohl doch immer wieder von Seiten der Stadt darauf hingewiesen wurde, dass man mögliche zukünftige Szenarien in die aktuelle Beurteilung der Lage nicht einfließen lassen könne, wie bspw. die vor kurzem bekannt gewordene geplante Schaffung von Rückhaltebecken entlang der Ilme. Gleiches gilt für die Darstellung von Folgen des möglichen Baus eines Wasserkraftwerks im Bereich der Leineinsel. Unseren Informationen nach würde dies nämlich die Hochwassergefahr im Bereich der Calenberger Neustadt durch Erhöhung des Grundwasserspiegels und somit verminderte Wasseraufnahmekapazität in Retentionsflächen auf längere Sicht vergrößern.

Wir fordern somit die Darstellung der Wirkung jeder einzelnen Maßnahme – Aufweitung der Benno-Ohnesorg-Brücke, Verlängerung der Deiche in Ricklingen und Schaffung des Calenberger Loches – unter Einbeziehung von Wirkungen von zum jetzigen Zeitpunkt geplanten bekannten Maßnahmen entlang der Leine und ihrer Zuflüsse auf die Hochwassersituation an der Ihme im Bereich von der Calenberger Neustadt bis nach Ricklingen. Bis zur Vorlage derartiger Berechnungen fordern wir eine Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens.

Weiterhin ist festzuhalten, dass ein großer Bereich des die Hochwasserschutzmaßnahmen betreffenden Geländes unter dem Deckmantel der Altlastensanierung auf dem Gebiet der ehemaligen Gasfabrik in Linden aus dem Planfeststellungsverfahren ausgespart wurde. Und das, obwohl von Anfang an klar war, dass sämtliche dortigen Arbeiten ausschließlich auf die Vorbereitung der Fläche für die Hochwasserschutzmaßnahmen zielen. Belege dafür sind die diesbezüglichen Ausschreibungen, die Baustellenbeschilderung und insbesondere die Tatsache, dass sämtliche Arbeiten nur in dem Maß ausgeführt werden, wie es im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen notwendig ist. Ein weiterer Beleg findet sich in den Unterlagen zur Planfeststellung: Die im Rahmen der Altlastensanierung gefällten 106 Bäume und Großgehölze finden sich in der Berechnungsgrundlage der Ausgleichspflanzungen für die Hochwasserschutzmaßnahme wieder. Zudem sagt schon die Region Hannover als Genehmigungsbehörde, dass umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen über die im Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz genannten Zahlen hinaus vorgenommen werden müssten, sollte dieses scheitern. Dies sind die Gründe dafür, eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens unter Einbeziehung der Sanierungsfläche zu fordern. Bis zu dessen Abschluss ist der Bereich in den oberflächigen Zustand vor der Sanierung zurückzuführen, unabhängig von den Bestimmungen im Genehmigungsverfahren zur Altlastensanierung.

In diesem Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen, dass bereits das Verfahren zur Altlastensanierung erst durch gerichtliche Anordnung weitestgehend offen gelegt worden ist. Nur so hatten wir die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Stadtverwaltung mit Halbwahrheiten und offensichtlicher Außerachtlassung von Fakten ihre Ziele verfolgt hat, auch wenn dies bislang juristisch nicht gewürdigt wurde. Auch für die Planungen zum Hochwasserschutz ist zu erwarten, dass weitreichende Information verschwiegen wurden. Wir fordern die Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens, bis die komplette Offenlegung aller im Zusammenhang mit den Planungen zum Hochwasserschutz an der Ihme erhobenen bzw. verwandten Unterlagen erfolgt und durch uns bewertet ist.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt mit ihrem Vorhaben einen eindeutigen Rechtsbruch begeht. So schreibt §5 WHG vor: „Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um … (2) eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“ Auch wenn die Stadt in jüngster Vergangenheit bestritten hat, dass dies ihr Ziel ist: Die Erhöhung der Abflussmenge auf Höhe der Leinertbrücke von 906 auf 913 m³/sec. ist nichts anderes. Allein aus diesem Grund ist der Antrag auf Planfeststellung durch die feststellende Behörde abzulehnen. Anderenfalls macht sie sich der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig.

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