Details: | Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Hannover-Süd, Dr. Ursula von der Leyen, begrüßt den Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums zum Kinderlärm.
Der Gesetzesentwurf stellt klar, dass Kinderlärm aus Kitas oder auf Spielplätzen in der Regel keine „schädliche Umwelteinwirkung“ ist. Kindergeräusche werden damit nicht mehr mit Lärm von Industrieanlagen gleichgesetzt. Mit der Gesetzesänderung sollen Lärmschutzklagen gegen Kitas sowie Spielplätze verhindert und die Akzeptanz dieser Kinderplätze in Wohngebieten gefördert werden. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Toleranz in der Gesellschaft gegenüber Kindern und Familien zu stärken.
„Das Gesetz räumt den Kitas und Spielplätzen mehr Rechte ein. Das freut mich ganz besonders. Denn hier begegnen sich Kinder; sie lernen, spielen und toben miteinander. Das ist essentiell für ihre Entwicklung. Und daher ist es gut, dass Kitas und Spielplätze als besondere Lebensräume für Kinder gewürdigt und zukünftig geschützt werden. Die Botschaft dieser Gesetzesänderung lautet: Kinder sind uns willkommen!“, lobt die Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin. „Kinder bereichern unser Leben. Sie sind unentbehrliche Mitglieder unserer Gesellschaft. Diesen Aspekt berücksichtigt das neue Gesetz, indem es ein klares ja zu kindlichen Interessen und Bedürfnissen formuliert“, so von der Leyen weiter.
Die Klarstellung zum Kinderlärm geht auf einen Entwurf zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zurück, der gestern vom Bundeskabinett angenommen wurde und nun zur Verabschiedung an den Deutschen Bundestag geht. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten.
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