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Datum:30.11.10
Titel:Anleinpflicht für Hunde auch im Winter erforderlich
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Details:Die Anleinpflicht für Hunde dient dem Schutz frei lebender Tiere. Im Winter sollen dadurch insbesondere rastende Vögel geschützt werden. Dazu gehören viele seltene Vogelarten aus dem Norden Europas, die hier durchziehen oder überwintern. Nicht angeleinte Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten. Insbesondere die Rastvögel werden beunruhigt und können nicht ausreichend Nahrung aufnehmen. Die Energieverluste durch häufiges Auffliegen der durch die Hunde gestörten Tiere führen zu ihrer Schwächung und können für sie sogar den Tod bedeuten.
Darüber hinaus ist auch das Niederwild betroffen: So werden insbesondere Hasen, Kaninchen aber auch Rehe von den freilaufenden Hunden aufgescheucht, gelegentlich auch gebissen und schwer verwundet.
In fast allen Landschaftsräumen der Stadt Hannover verbieten Landschaftsschutzgebietsverordnungen auch außerhalb der Brut- und Setzzeit (immer vom 1. April bis 15. Juli) Hunde frei laufen zu lassen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bittet um Beachtung der Anleinpflicht.

Stadt Hannover
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