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Datum:23.09.10
Titel:PM CDU: Außengastronomie - Verwaltung präsentiert abenteuerliche Gehirnakrobatik
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Details:P R E S S E M I T T E I L U N G

Verwaltung präsentiert abenteuerliche Gehirnakrobatik

So kommentiert Jens-Michael Emmelmann, stellvertretender Vorsitzender und
wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion die nun vorgelegten sogenannten
Gestaltungsrichtlinien für Außengastronomien und Freisitze gemäß der
Sondernutzungssatzung.
„Die 13 Seiten Regelungen, wie Schirme, Tische und Stühle, Pflanzkübel, Beleuchtung und
sogar Trennwände auszusehen haben, sind ein wahres Feuerwerk der Regulierungswut.
Dabei allerdings völlig unausgegoren und interpretationsbedürftig“, so Jens-Michael
Emmelmann weiter.
„Um einige Beispiele des Behördenirr- und wirrsinns anzuführen: Es sollen grelle Farben
ebenso wie laute Beschallung vermieden werden, Schirme dürfen nur dezente Werbung
aufweiden. Ich frage mich, wer diese Attribute definiert und wessen Geschmack
entscheidet. Falls ich gefragt würde, müßte ich zugeben, dass ich die Farbe rot als
ausgesprochen grell empfinde“, fügt Emmelmann hinzu „aber Geschmäcker sind
bekanntlich unterschiedlich“.
„Tische dürfen aus allen möglichen Materialien bestehen, nur nicht aus Stein oder Glas.
Unabhängig davon, dass sich mir die Logik dieser Eingrenzung nicht erschließt, finde ich es
ausgesprochen schade, dass hier der Raum für Kreativität derart eingeschränkt wird. Würde
man Tischdecken verwenden, so Jens-Michael Emmelmann weiter, hätte sich diese
Regulierung erledigt. Ebenso unsinnig erscheint mir die Vorgabe, auf Bierzeltgarnituren
grundsätzlich zu verzichten. Was passiert dann zum Beispiel beim Schützenausmarsch? Was
mit dem Gastronomen, der sich diese Möbel nicht leisten kann? Wer soll das alles
kontrollieren und wer bezahlt die Kontrolleure?“
Emmelmann weiter: „Ich habe den Eindruck, dass hier die Stadtverwaltung „durch die kalte
Küche“ Reglementierungen nachschiebt, die der 2008 – gegen unseren Widerstand
verabschiedeten Sondernutzungssatzung – so nicht zu entnehmen waren. Wir haben bereits
damals mit unseren Änderungsanträgen versucht, die Regelungen zu den Bemessungen von
Warenbänken, die Vorgaben zu der Art und dem Material des verwandten Mobiliars und
elektronischen und elektrischen Elementen zu relativieren und praktisch umsetzbare
Lösungen zu finden – leider ohne Erfolg. Wenn ich jedoch jetzt lese, dass keine Projektionen
erlaubt sind, heißt dass dann gleichzeitig, dass nirgendwo mehr Public Viewing stattfinden
darf.
Was passiert dann mit Gastronomen, die über große Brauereien oder Zigarettenhersteller
gesponsort werden und somit indirekt deren Corporate Identitiy und Logos präsentieren?
Werden die Grünen, die sich so oft für eine grünere Innenstadt ausgesprochen haben,
Maßnahmen ergreifen, wenn es keine geschlossenen Reihen von Pflanzkübeln mehr geben
darf? Welchen Grund gibt es dafür, dass Stehtische keinen größeren Durchmesser als 1,20
m aufweisen dürfen? fragt Emmelmann nach.
„Ein besonders pikantes Thema ist das Verbot der Aufstellung von Pavillons. Ich denke, dass
dann Feste wie „Hannover is(s)t phantastisch“ ausfallen müssen, Raucher zu Hause bleiben
dürfen oder im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen, wenn sie sich bei schlechtem
Wetter unter Schirmen, die nicht mit ineinandergreifenden Regenrinnen ausgestattet sein
dürfen, in der Außengastronomie aufhalten. Auch Einzelhändler, wie Schmorl und von
Seefeld mit ihren marktähnlichen Verkaufsständen sind betroffen. Die neuen Regelungen
verbieten Verkaufsstände mit Dach, geben eine Tiefe der Warenbänke von maximal 1,50 m
vor und verbieten Kassen im Außenbereich. Und - last but not least - muß auch der
Gartensaal komplett umgerüstet werden – entsprechen doch zahlreiche
Einrichtungselemente nicht den neuen Vorschriften.“
„Die neue Gestaltungsrichtlinie wirft Fragen über Fragen auf und bietet keine Lösungen“,
stellt Jens-Michael Emmelmann lakonisch fest. „ Mich erinnert dieses Machwerk, denn als
solches muss man die Bestimmungen wohl bezeichnen, sehr an einen alten Song von
Reinhard Mey. Dort heißt es in einer beißenden Analyse eines Behördengangs, dass man
sich wohl erst den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars besorgen müsse. Und genau
das finden wir auch in den neuen Richtlinien: unter 3.3.7. Sondermöbel heißt es „ hiervon
abweichendes Mobiliar muss gesondert beantragt werden und im Einzelfall genehmigt
werden (z.B. Loungemöbel).“ Da muss der Gastronom also nicht nur beantragen, sondern
dafür auch noch bezahlen? Das kann nun wirklich nicht mehr wahr sein. Ich frage mich,
wann dann die Gastronomen und Gewerbetreibenden noch dazu kommen, ihren
Geschäften nachzugehen und ich frage mich auch, welche juristischen Folgen oder
mögliche Klagewellen, diese neue

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