Details: | Auch hier gibt es viele Möglichkeiten. Strafbar macht sich auf jeden Fall derjenige, der Sie oder Ihnen nahestehende Familienangehörige mit einem Verbrechen bedroht,. (Ich schlage dich tot, ich mach Dich kaputt usw.) Es macht sich aber auch derjenige strafbar, der wider besseres Wissen Sie dadurch täuscht, dass er behauptet, er wisse von einem Verbrechen, dass demnächst n Ihnen oder Ihnen nahestehenden Familienangehörigen verübt werden soll.
Körperverletzung – Es hat Sie jemand mißhandelt oder Ihre Gesundheit geschädigt?
Schläge tun nicht nur der Psyche weh. Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn bei der Körperverletzung auch noch etwas beschädigt oder verschmutzt wurde, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Brille usw. Steht Ihnen auch ein Schadensersatz zu.
Verletzung des Briefgeheimnisses Wer unbefugt einen verschlossenen Brief, der nicht für ihn bestimmt ist, öffnet oder sich – ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis von dem Inhalt verschafft-macht sich strafbar. Wer also ohne Ihr Wissen und Ihre Einwilligung Ihre Briefe (evtl. sogar noch aus dem Briefkasten) entfernt, diese öffnet und liest, macht sich Strafbar.
IN allen diesen Fällen können Sie sich an das Schiedsamt wenden. Wenn Sie mit mir sprechen möchten, rufen Sie an unter der Tel. Nr. 233 06 74
Bis dahin, alles Gute. Ihre Schiedsfrau Anita Lohse
Anita Lohse Schiedsfrau für den Stadtbezirk Ricklingen Henckellweg 3 30459 Hannover Tel. & Fax: 0511 / 23 30 674 Frau Lohse ist derzeit auch für Linden-Limmer zuständig. |