Details: | Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren umfangreichen Schriftsätzen durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die unbedingt der gerichtlichen Klärung bedürfen.
Der Aufgabenbereich der Schiedsperson ist vielfältig
Eine Aufgabe ist der strafrechtliche Bereich, sogenannte Privatklagedelikte
Beleidigung Hausfriedensbruch Sachbeschädigung Bedrohung Verletzung des Briefgeheimnisses
Beleidigung – üble Nachrede - Verleumdung Sie wurden beleidigt? Eine “dumme Kuh“ kann weh tun. Ein „alter Ochse“ nicht weniger. Und erst recht dann, wenn es auch noch „Zuhörer „gibt. Man redete Ihnen „übel nach“? Jemand aus Ihrem Bekanntenkreis behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie schlecht aussehen lassen und das alles stimmt überhaupt nicht. Sie wurden verleumdet? Da erzählt doch jemand von Ihren Kollegen wider besseres Wissen unwahr Dinge über Sie, nur um Sie bei den anderen Herabzusetzen. Muß man sich das alles bieten lassen? Ganz sicher nicht! Sie müssen das nicht hinnehmen!
Hausfriedensbruch
Jemand betritt gegen Ihren Willen Ihre Wohnung, Ihren Laden oder Ihr Grundstück und weigert sich, obwohl Sie ihn unmißverständlich dazu auffordern, Ihre Wohnung, Ihren Laden oder Ihr Grundstück zu verlassen? Dann begeht derjenige Hausfriedensbruch und kann dafür strafrechtlich belangt werden.
Sachbeschädigung – Es wurde Ihr Eigentum beschädigt? In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar. zerstochene Reifen eine eingeschlagene Fensterscheibe zertrampelte Blumenbeete abgesägte Äste verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung) verschmierte Hauswände usw. usw. Auch dies müssen Sie nicht hinnehme
Anita Lohse Schiedsfrau für den Stadtbezirk Ricklingen Henckellweg 3 30459 Hannover Tel. & Fax: 0511 / 23 30 674 Frau Lohse ist derzeit auch für Linden-Limmer zuständig. |