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Datum:01.07.10
Titel:Polizei: Bankangestellter erlangt bis zu 80.000 Euro von Kundin - Linden
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Details:Hannover (ots) - Ein 33-jähriger Bankangestellter hat offenbar seit Mai dieses Jahres von einer 86-jährigen Kundin bis zu 80 000 Euro erlangt, nachdem er sich ihr Vertrauen erschlichen und ihr Konto
- unter einem Vorwand - zu einer anderen Filiale verlagert hatte.

Bisherigen Erkenntnissen zufolge hatte der Tatverdächtige, der als Mitarbeiter in einer Bank (Hannover-Linden) angestellt ist, die nunmehr Geschädigte (Kundin in dieser Bank) ohne vorherige Vereinbarung und ohne Wunsch der Seniorin zu Hause aufgesucht und seine Hilfe bei der Betreuung ihrer Bankangelegenheiten angeboten.
Offenbar aufgrund ihres hohen Alters soll es dem 33-Jährigen dann nach und nach gelungen sein, dass Vertrauen der Seniorin zu erlangen, sodass sie bereit war, dem Angestellten vollends Kontovollmacht zu erteilen. In diesem Zusammenhang soll er dann das in "seiner" Bank bestehende Konto der 86-Jährigen unter einem Vorwand zu einer anderen Institution verlagert und sich dort als Bevollmächtigter eintragen lassen haben. So soll er dann an mehrere zehntausend Euro der Frau gekommen sein. Die tatsächliche Schadenshöhe steht derzeit noch nicht fest - wird jedoch auf bis zu 80.000 Euro geschätzt. Bei dem Versuch, am vergangenen Montag erneut mehr als 19.000 Euro abzuheben, wurde ein 43-jähriger Filialmitarbeiter auf das Vorgehen des Verdächtigen aufmerksam. Auf Nachfrage, warum er eine Vollmacht für das Konto der alten Dame habe, soll sich der 33-Jährige als Neffe der Kontoinhaberin ausgegeben haben. Daraufhin wurde der 43-Jährige misstrauisch, verweigerte die Auszahlung des Geldes und informierte die Polizei. Beamte der Inspektion West suchten deshalb zunächst die Bank und danach die Wohnung der Geschädigten auf. Hier trafen sie sowohl auf die Frau als auch auf den zwischenzeitlich aus der Bank geflüchteten 33-Jährigen. Nach Vorhalt und zum Vorwurf des Betrugsverdachtes befragt, gab der Verdächtige den Polizisten gegenüber an, der Seniorin bei der Abwicklung ihrer Geldangelegenheiten "unter die Arme greifen zu wollen". In diesem Zusammenhang habe er auch -aus Geldnöten heraus- mit ihr handschriftlich einen zinslosen Kreditvertrag über 80.000 Euro zu seinen Gunsten abgeschlossen, indem aber auch die Rückgabe des Geldes vereinbart wurde. Den Verbleib des bis dato erlangten Geldes der Seniorin, welches er seinen Angaben zufolge mit ihrem Einverständnis abgehoben habe, wollte/konnte er nicht plausibel erklären. Ebenso wenig konnte er glaubhaft sagen, warum er sich in der "neuen" Bank als Neffe der 86-Jährigen ausgegeben hatte. Die gebrechlich wirkende Seniorin selbst räumte den Beamten gegenüber ein, keinen Überblick mehr über ihre finanzielle Situation zu haben, da dieses vollständig der Beschuldigte übernommen habe. Der von ihm genannte Vertrag sei ihr so nicht geläufig. Die Ermittlungen dauern an. /zz, ste
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