Suche
 Alles  Suchen  Auswahl  Detail  Anmelden 

Datum:02.04.10
Titel:Osterfeuer in Linden und Limmer
Link: 
Details:Ob das Wetter mitspielt? Versierte Osterfeueranzünder wissen: nichts ist unmöglich! Vor einigen Jahren ersoffen die Reisighaufen im Schnee und nicht mal die Feuerwehren kriegten das Holz zum Brennen. Ein anderes Mal fackelten die Osterfeuer in heftigen Sturmböen ab, noch bevor die Veranstaltung richtig begonnen hatte. Der April kann machen was er will: wir zieh’n uns warm an und sind dabei, wenn der Winter endgültig vom Acker gejagt wird!

Sa., 3.04., 19:00 Uhr Festplatz Ratswiese Limmer / Wunstorfer Str. an der Wunstorfer Straße, Arbeitsgemeinschaft Limmerscher Vereine

Sa., 3.04., 19:00 Uhr KGV Limmer e. V. Vereinsgelände Richard-Partzsch-Weg 55

Sa., 3.04. 19:00 Uhr Ruderverein Linden v. 1911 e.V. Gelände des Rudervereines Limmerstr. 134

Sa., 3.04. 17:00 Uhr Kolonie Ihlpol 2 Kolonieparkplatz West, Am Ihlpohl 2

Sa., 3.04. 18:00 Uhr KGV Eintracht e.V. Hannover-Linden Vereinsgrundstück „Am Ihlpohl 20“

Sa., 3.04. 18:00 Uhr KGV Tiefland e.V. Festplatz "Am Ihlpohl 11"

Sa., 3.04. 18:30 Uhr Osterfeuer Kirchengemeinde Linden-Nord am Glockenturm der Uhlhornkirche

Sa., 3.04. 18:00 Uhr Osterfeuer SG 74 Sportanlage an der Graft

So., 4.04. 18:00 Uhr Faust Lichterloh im Biergarten Gretchen
Datei:
Details2:Osterfeuer an der Bethlehemkirche
Foto: Archiv halloLindenLimmer.de

Osterfeuer 2010
Die Stadt Hannover weist darauf hin, dass für das Abbrennen eines Osterfeuers gemäß der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Erlaubnis erforderlich ist.
Aus Gründen des Brandschutzes und aufgrund umweltmedizinischer Erfordernisse darf ein Feuer die Größe von vier mal vier Metern nicht überschreiten. Dabei muss ein ausreichender Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden.
Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden. Zum Schutz von Kleintieren darf das Brennmate-rial erst am Tag des Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.
Bei Brauchtumsfeuern, wie zum Beispiel Osterfeuern, darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter, Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, frischen Strauchschnitt und grüne Koniferenbestandteile.

Der Fachbereich Recht und Ordnung appelliert zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt, dass tatsächlich nur trockener Baum- und Strauchschnitt zum Verbrennen gesammelt und angeliefert wird.
Datei2:
Details3: 
Datei3:
Details4: 
Datei4:
Details5: 
Datei5:
Details6: 
cod: 
Sicherheit: 
LiLi:Ja
Li:Ja
PraeRaLiLi: 
Volkslauf: 
Gewerbe: 
GewerbeLimmer: 
Wahl: 
BzR: 
SaLi: 
SuedstadtBult: 
SuedstadtBultGewerbe: 
SuedstadtBultSicherheit: 
Verbergen: