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Datum:17.02.10
Titel:PM GRÜNE erfreut über Erfolg der Eilanträge gegen Änderung der Umweltzone
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Details:Dette: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für Umweltminister Sander!“

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass eine Änderung des Luftreinhalteplanes ohne gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit unzulässig ist, ist eine krachende Niederlage für den Umweltminister und stellt dem Rechtsverständnis des niedersächsischen Umweltministeriums ein vernichtendes Zeugnis aus“, erklärt Michael Dette, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. „Ministerpräsident Wulff täte gut daran, sich nach dieser verheerenden Niederlage Sanders vor Gericht einen neuen Umweltminister bzw. eine Umweltministerin zu suchen“, rät Dette.

Dette: „Zu hoffen bleibt, dass nach diesem Gerichtsbeschluss zur Umweltzone, die Landesregierung endlich aufhört in Hannover Chaos zu stiften und der Schutz der Bevölkerung vor Luftschadstoffen wieder in den Mittelpunkt rückt.“


Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute (Dienstag, 16.02.2010) den Eilanträgen von zwei von insgesamt vier Antragstellern stattgegeben und der Landeshauptstadt Hannover im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, ihren Luftreinhalteplan entsprechend der Weisung der Umweltministeriums zu ändern, ohne zuvor die in § 47 Abs. 5 a BImSchG vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt zu haben
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