Suche
 Alles  Suchen  Auswahl  Detail  Anmelden 

Datum:25.11.13
Titel:Rechtsanwältin Ursula Albrecht: Schlichtungsstelle bei Schwierigkeiten anlässlich eines Fluges
Link:www.es-ist-recht.de
Details:Rechtsanwältin Ursula Albrecht
Bußgeld-/Strafsachen - Sozialverfahren,
Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht,
Internetrecht, Inkassomandate, Reiserecht,
Mietrecht, Arbeitsrecht
Pfarrstraße 43
30459 Hannover
Tel 0511 / 66 26 10
Fax 0511 / 66 26 90


Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

Zuständigkeit?
Für den öffentlichen Personenverkehr arbeitet sie sachlich unabhängig und neutral. Sie bietet ihre Dienstleistung bundesweit allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. (Quelle: https://soep-online.de)

Wann kann die Schlichtungsstelle angerufen werden?
Bevor Sie die SÖP um Vermittlung ersuchen, müssen Sie sich vorher schon um eine Einigung mit dem Unternehmen bemüht haben.
Hat Ihnen der Konzern eine abschließende Antwort erteilt oder sich acht Wochen lang nicht gemeldet, kann die SÖP einschalten werden.
Hierbei sind der SÖP Kopien aller Unterlagen der strittigen Reise sowie der gesamte Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Beachten Sie bitte:
Ein Schlichtungsverfahren gegen einen Pauschalreiseveranstalter ist nicht möglich, da sich die Forderungen der Reisenden immer gegen ein Verkehrsunternehmen richten müssen. Denkbar aber ist es, ein Schlichtungsverfahren etwa gegen ein Bus- oder Flugunternehmen anzustrengen, das im Rahmen einer Pauschalreise im Auftrag des Reiseveranstalters tätig war.

Kosten des Schlichtungsverfahrens?
Für den Reisenden ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen. (Quelle: https://soep-online.de)

Der Schlichterspruch ist nicht bindend.
Beide Seiten können den Vorschlag der Schlichter ablehnen.
Bei Annahme der Empfehlung des Schlichters durch die Parteien des Verfahrens wird diese verbindlich.
Zuvor kann in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens ein ordentliches Gericht angerufen werden, auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.
Datei:
Details2:Gesetz zur Schlichtung

Mit dem 01.11.2013 ist das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1545) in Kraft getreten.

Hiermit soll eine schnelle und kostenlose Möglichkeit zur Streitlösung erreicht werden.
Sie können sich ab sofort an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

Die Verbraucher haben künftig bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften alle Flüge betreffend, die nach dem 01.11.2013 stattfanden, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, z. B. bei Gepäckverlust oder annullierten Flügen -nicht bei Pauschalreisen-.

So sollen die bestehenden Rechte aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004), welche erst 3 Jahre nach dem beeinträchtigten Flug verjähren, besser durchsetzbar werden.

Für alle Flüge vor dem 01.11.2013 gilt weiter, dass der Anspruch angemeldet und bei Nichtzahlung eingeklagt werden sollte.
Datei2:
Details3: 
Datei3:
Details4: 
Datei4:
Details5: 
Datei5:
Details6: 
cod: 
Sicherheit: 
LiLi: 
Li: 
PraeRaLiLi: 
Volkslauf: 
Gewerbe:Ja
GewerbeLimmer:Ja
Wahl: 
BzR: 
SaLi: 
SuedstadtBult: 
SuedstadtBultGewerbe:Ja
SuedstadtBultSicherheit: 
Verbergen: