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Datum:20.07.13
Titel:Rechtsanwältin Ursula Albrecht: Zur Reisezeit ein paar Infos
Link:www.es-ist-recht.de
Details:Rechtsanwältin Ursula Albrecht

Bußgeld-/Strafsachen - Sozialverfahren,
Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht,
Internetrecht, Inkassomandate, Reiserecht,
Mietrecht, Arbeitsrecht
Pfarrstraße 43
30459 Hannover
Tel 0511 / 66 26 10
Fax 0511 / 66 26 90
mail[at]es-ist-recht.de
Datei:
Details2:I
Der Reiseveranstalter GTI-Travel, Buchmal Reisen, GSA Airbroker und Sky Airlines hat Insolvenz angemeldet.
Das Unternehmen GTI Travel teilt auf seinem Internetauftritt mit, dass für die Unternehmen GTI Travel, Buchmal Reisen und GSA Airbroker Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht worden sei. Das Gericht habe daraufhin den Düsseldorfer Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Kanzlei Andres Schneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Was bedeutet das für die Reisenden:
Pauschaltouristen sind durch den Insolvenzversicherer des Veranstalters abgesichert.
Die zuständige Versicherung steht im Sicherungsschein, der mit der Reisebestätigung ausgehändigt wird.
GTI Travel ist bei der HanseMerkur versichert.
Für Pauschaltouristen übernimmt diese die Kosten des Rücktransportes und der Unterbringung.
Ist die Reise noch nicht angetreten, erhalten die Kunden den Reisepreis zurück oder können kostenlos stornieren.
Den Reisenden der Sky Airline, welche nur den Flug gebucht haben, steht ein entsprechendes Sicherungsmittel nicht zur Verfügung. Sie bleiben auf dem Schaden sitzen und müssen, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben, die Kosten des Rückfluges aus eigenen Mittel aufbringen.


II
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 7. Juli 2011 -1 U 260/10-(Fundstelle: http://openjur.de/u/307477.html) entschieden, dass ein Flugpassagier, welcher zwecks Durchführung der Luftsicherheitskontrolle verpflichtet ist seine Gegenstände (auch Wertgegenstände) zwecks Durchleuchtung auf ein dafür vorgesehenes Transportbehältnis/Transportband zulegen, gleichzeitig verpflichtet ist, auch hierauf zu achten. Bei Verlust erhält er keine Entschädigung.

III
Entschädigung nach der Fluggastverordnung - Kurzübersicht
Diese Entschädigung steht Ihnen zu:
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung und der Europäische Gerichtshof haben geregelt, welche Ausgleichszahlungen die Airlines leisten müssen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie zum Beispiel Nebel oder ein nicht vorhersehbarer Streik vorliegen:
Ab drei Stunden Verspätung besteht der Anspruch gegen die Fluggesellschaft
• Verspätung:
Die Entschädigung ist gestaffelt nach Streckenlänge – bis 1500 km 250 €, bis 3500 km 400 € und bei größeren Entfernungen 600 €. Außerdem haben Sie Anspruch auf Verpflegung, Hotelübernachtung, Telefon- oder Taxikosten.
• Annullierung:
Bis zu 14 Tage vor Abflug darf ein Flug ohne Ausgleichszahlung gestrichen werden. Dann gibt es nur den Preis fürs Ticket zurück. Bei sehr kurzfristigen Annullierungen stehen Ihnen aber Ausgleichsleistungen wie bei Verspätungen zu. Und natürlich der Ticketpreis.
• Überbuchung:
Hier gelten dieselben Tarife wie bei Verspätungen. Nur bei einem Alternativflug mit geringer Verspätung kann die Entschädigung niedriger ausfallen.

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