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Datum:02.02.13
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Inklusive Beschulung: Stadt plant in erster Phase Bildung von Schwerpunktschulen

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Details:Mit Verabschiedung des Gesetzes zur "Einführung der inklusiven Schule" vom 23. März 2012 sind die öffentlichen Schulen in Niedersachsen verpflichtet, allen SchülerInnen einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Erstmals gilt dies für die SchülerInnen, die sich im Schuljahr 2013/2014 im ersten oder fünften Jahrgang befinden. Dabei hat der Schulträger in einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2018 die Möglichkeit, in einer ersten Ausbauphase zunächst ausgewählte Schulen als sogenannte Schwerpunktschulen zu benennen.

"Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit den Grundschulleitungen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der weiterführenden Schulen und der Landesschulbehörde über die Benennung von Schwerpunktschulen ausgetauscht und beabsichtigen, nur für den Förderschwerpunkt 'körperliche und motorische Entwicklung' Schwerpunktschulen einzurichten", so Schul- und Kulturdezernentin Marlis Drevermann. "Grundsätzlich haben die Eltern ein Wahlrecht und können die Schule frei wählen, die ihr Kind besuchen soll. Wenn allerdings an der gewünschten Schule die baulichen Voraussetzungen oder Ressourcen nicht gegeben sind, kann die entsprechende Schule dann an eine Schwerpunktschule verweisen."

Als Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte 'körperliche und motorische Entwicklung' kommen vorrangig Schulen in Betracht, die bereits weitestgehend barrierefrei ausgebaut sind. Vorgeschlagen werden für die Grundschulen: Albert-Schweitzer-Schule, Am Lindener Markt, Am Stöckener Bach, An der Feldbuschwende, Entenfang, Wettbergen, Glücksburger Weg, Heinrich-Wilhelm-Olbers, Henning-von-Tresckow, Hoffmann-von-Fallersleben-Schule, In der Steinbreite und Tegelweg.

Vorgeschlagen für die weiterführenden Schulen werden: Haupt- und Realschule Heisterbergschule (Standort Tegtmeyerallee), Gymnasium Bismarckschule, Gymnasium Elsa-Brändström-Schule, Gymnasium Leibnizschule, IGS List, IGS Roderbruch, IGS Stöcken und IGS Vahrenheide/Sahlkamp.

Hintergrund Schwerpunktschulen

Schwerpunktschulen sollen sicherstellen, dass SchülerInnen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum Schuljahr 2013/2014 wenigsten eine inklusiv arbeitende Schule in zumutbarer Entfernung erreichen können. Diese Schwerpunktschulen können im Primarbereich für folgende Förderschwerpunkte angeboten werden: 'geistige Entwicklung', 'körperliche und motorische Entwicklung', 'Sehen' und 'Hören'. Für die Förderschwerpunkte 'Lernen', 'Sprache' sowie 'emotionale und soziale Entwicklung' sind Schwerpunktschulen für den Primarbereich gesetzlich ausgeschlossen. Im Sekundarbereich I der allgemeinen Schulen können für alle Förderschwerpunkte in der Übergangszeit Schwerpunktschulen angeboten werden.

Die Eltern müssen dabei die Möglichkeit haben, die Schulform für ihre Kinder frei zu wählen. Förderschulen und inklusiv arbeitende Schulen müssen daher parallel angeboten werden. Eine Ausnahme bildet der Förderschwerpunkt 'Lernen'. Hier werden im Primarbereich keine SchülerInnen mehr aufgenommen.

Hintergrund Förderschwerpunkte

Für die Förderschwerpunkte 'Hören' und 'Sehen' bestehen in den Schulen bereits umfangreiche Erfahrungen der allgemeinen Schulen. Spezielle Schwerpunktschulen sind daher nicht erforderlich.

SchülerInnen, die im Schwerpunkt 'emotionale und soziale Entwicklung' Förderbedarf haben und allgemeine Schulen besuchen, werden durch den mobilen Dienst der Schule Auf der Bult unterstützt. Der mobile Dienst der Albert-Liebmann-Schule unterstützt allgemeine Schulen, die SchülerInnen mit Förderschwerpunkt 'Sprache' unterrichten.

Zum Förderschwerpunkt 'geistige Entwicklung' lässt sich eine bedarfsgerechte Verteilung von Schwerpunktschulen für das gesamte Stadtgebiet mit der Zahl der interessierten Schulen nicht verwirklichen. Das heißt, dass alle Schulen in eigener Zuständigkeit für diesen Förderschwerpunkt einen inklusiven Schulbesuch ermöglichen. Im Rahmen der Aufnahmeverfahren werden Eltern intensiv beraten, bei Bedarf sollen Kinder mit Beeinträchtigungen gemeinsam in einer Schule aufgenommen werden. Die Landesschulbehörde wird dieses Verfahren im Einzelfall begleiten.
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