Details: | Am gestrigen Tage war der erste Prozesstag betreffend die Hausbesetzung, der ehemaligen Polizeiinspektion West, im letzten November. Als die Polizeibeamten gerade ihren Umzug nach Limmer hinter sich hatten, besetzten ca. 15 Autonome die nun nicht mehr genutzte Einrichtung.
Mit der Hausbesetzung verlangten die Autonomen das Errichten eines unabhängigen Jugendzentrums. Daraufhin wurden die Demonstranten mithilfe einer Spezialeinheit vorläufig festgenommen. Sie erhielten niedrige Geldstrafen und bekamen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Einige der Hausbesetzer wehrten sich gegen die Anzeigen, indem sie Einspruch einlegten.
Aktuell muss nun das Amtsgericht über den Sachverhalt entscheiden. Weil der Strafantrag gegen die Hausbesetzer jedoch erst elf Tage nach dem Vorfall gestellt wurde, könnte eine Verurteilung schwierig werden. Denn eine Räumung dürfe erst durchgeführt werden, wenn der Antrag bereits vorliegt. So äußerte sich einer der Verteidiger der Betroffenen. Zudem sei nicht klar, ob der Antragssteller überhaupt zu der Räumung legitimiert gewesen sei, da die Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Mieter des entsprechenden Gebäudes war.
Bei der gestrigen Verhandlung bot das Gericht die Einstellung des Verfahrens an. Diesen Vorschlag wollte die Anklägerin aber nicht nachkommen, da die Entscheidung in diesem Fall auch Einfluss für zukünftige ähnliche Verfahren hätten.
Quelle: Medien |