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Datum:10.05.12
Titel:Rechtsanwältin Ursula Albrecht Alkohol am Steuer kann teuer werden
Link:www.es-ist-recht.de/
Details:Ordnungswidrig handelt wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut angetroffen wird - auch dann, wenn man sich völlig unauffällig verhalten hat.
Ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, eine Geldbuße und Punkte in Flensburg sind die Folgen.
Absolute Fahruntüchtigkeit wird ab 1,1 Promille im Blut angenommen.
Folge ist der Führerscheinentzug ( mindestens 6 Monate ). Der Führerschein wird vernichtet.
Nach Ablauf der Sperrfrist muss bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis gestellt werden. Ob dem stattgegeben wird, entscheidet die Behörde.
Diese Folge droht auch schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut. Das gilt, sobald ein Fehlverhalten im Straßenverkehr auffällt oder ein Fahrfehler zu einem Unfall führt. Dann liegt auch mit 0,3 Promille bereits eine Straftat vor.
Dies kann dann sogar zum Führerscheinentzug ( mindestens 6 Monate ) führen. Er muss neu beantragt werden. Hinzu kommt eine hohe Geldstrafe, abhängig von den Tagessätzen.

MPU ( Medizinisch-Psychologische Untersuchung )
Wer
• zum zweiten Mal im Straßenverkehr mit Alkohol im Blut angetroffen wird
• 0,3 Promille, kombiniert mit einem Fahrfehler mit Unfall oder einer Auffälligkeit aufweist
• 1,6 Promille und mehr mit Alkohol im Blut wird um eine MPU nicht herum kommen.
Ziel ist festzustellen, ob jemand wieder in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die MPU gliedert sich in drei Teile:
• ein Test der Reaktions- und Wahrnehmungsgeschwindigkeit,
• eine medizinische Kontrolle und
• ein Gespräch mit einem psychologischen Gutachter.
Die Alkoholabstinenz kann jetzt nur noch durch aufwändige Urinuntersuchungen meist über einen Zeitraum von einem Jahr sechs Proben nachgewiesen werden.
Inwieweit Vorbereitungskurse auf die MPU sinnvoll sind und wer ein seriöser Anbieter ist, sowie zu den Kosten und den rechtlichen Möglichkeiten berate ich Sie gern.

Rechtsanwältin
Ursula Albrecht

Pfarrstr. 43, 30459 Hannover / Ricklingen,
Tel.: 0511/662610, www.es-ist-recht.de
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