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Datum:15.05.12
Titel:

Bebauungsplan Sackmannstr. in Limmer: Offener Brief an die Mitglieder des Stadtbezirksrates Linden-Limmer von Anja Niezel

Link:www.hallolinden.de/Infos/Bezirksrat_Linden-Limmer/bezirksrat_linden-limmer.html
Details:Der Bezirksrat beschloss den Antrag auf der Sitzung am 02.05.2012 nicht zu behandeln und zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurück zu ziehen. Eine Behandlung wird dann auf der nächsten Bezirksratssitzung am 13.06.2012 erfolgen.
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Anja Niezel Sackmannstr. 20 · 30453 Hannover · anja@niezel.de

Offener Brief an die Mitglieder des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur 6. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 02.05.2012, zum Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße - (Drucks. Nr. 0866/2012)

Bitte geben sie dem 'Dorf' Limmer eine Chance und sich Zeit zum Nachdenken
Heute sollen Sie unter anderem eine Entscheidung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 1770 fällen (und in der Folge über den Start des Auslegung). Dieser B-Plan strebt auf der derzeitigen Pferdeweide in Limmer ein allgemeines Wohngebiet mit Straßenverkehrsflächen an.
Ich möchte sie bitten, die entsprechenden Antragspunkte heute abzulehnen (TOP 5.5, B-Plan 1770, Antragspunkt 1 und 2).
Welche Gründe sprechen für eine Ablehnung?
1. Die Attraktion des alten Teils von Limmer für die Bewohner, die umgebende Nachbarschaft und die vielen Spaziergänger und Erholungssuchenden beruht im wesentlichen auf den raren verbliebenen dörflichen Resten der Bau- und Freiflächenstruktur. Noch in den 60ger und 70ger Jahren wurden durch umfangreiche Abrisse und anschließende Neubebauung viele bemerkenswerte historische Gebäudelagen und deren Gartenflächen zerstört, über deren Erhalt man sich heute mehrheitlich glücklich schätzen würde.
2. Zu den wenigen verbliebenen Freiflächen gehört die derzeit als Pferdeweide genutzte Fläche. Noch 2002 wurde sie im Landschaftsplan der Stadt Hannover als Bereich mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Arten und Lebensgemeinschaften eingeschätzt und sollte als geschützter Landschaftsbestandteil GLB ausgewiesen werden. Auch wenn die derzeitige Nutzung den Artenreichtum verringert hat, könnte man ihn bei leichter Nutzungsvariation wieder aufleben lassen. Ein markanter alter Baumbestand wirkt mit seinen prägenden Elementen weit in den Stadtteil hinein. Auch wenn im städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenkonzept von 2003 eine Abwägung zugunsten der baulichen Entwicklung erfolgte, bleibt auch dort die Forderung nach einer grünen Zäsur zwischen dem Wasserstadt-Neubaugebiet und dem alten Dorf bestehen. Diese grüne Zäsur wäre mit den Zielen und Zwecken des B-Plans ab absurdum geführt.
3. Die derzeit von der Stadtgesellschaft euphorisch aufgenommenen, leicht steigenden Bewohnerprognosen für die Landeshauptstadt sollten nicht zu unüberlegten und unnötigen Freiflächenzerstörungen führen. So könnten ohne Probleme alle prognostizierten zukünftigen Bewohner von Limmer bis 2020 (max. 550 Personen bei Zuwachsraten von 8,8 %) auf der Wasserstadt mit derzeit ca. 600 geplanten Wohneinheiten untergebracht werden. Zusätzlich wird in nächster Zukunft auch noch der innere Bereich zwischen Steinfeldstr. und Brunnenstraße mit einer kleinen Siedlung verdichtet und auf dem Grundstück der abgerissenen Kirche im alten Dorf wachsen bereits die neuen Häuser in die Höhe.
4. Das alte Limmer hatte mal einen Anger, hier 'Gemeinheit' genannt. Zum einen im Bereich der Ratswiese und des alten Mühlenparks (heute Kleingartenkolonie und Stichwehgelände) zum anderen im Bereich des Limmer Brunnens (heute zu großen Teilen im Privatbesitz.) Das neue Limmer mit den alten und neuen Bewohnern könnte auch sehr gut eine von allen gemeinsam nutzbare 'grüne' Fläche inmitten der alten und neuen Bebauung gebrauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Datei:2012.05.02_Offener-Brief-an-Bezirksratsmitglieder-Bebauungsplan-1770.pdf
Details2: 
Datei2:2012.05.02_Der_Freiflaechenkater-ein_Bezirksratsgedicht.pdf
Details3: 
Datei3:2012.05.02_Bebauungsplan_Sackmannstrasse.pdf
Details4:
Gutachten von Gert Wach zum Bebauungsplan

Die Diskussion hat begonnen - Rede und Widerrede
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Details5: 
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