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Datum:04.10.11
Titel:

Zum Selbstmord in der Limmerstraße 56

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Details:Versuch einer Einordnung

Im Februar diesen Jahres nahm sich Harald K. in der Limmerstraße 56 das Leben. In verschiedenen Veröffentlichungen wird dem neuen Hauseigentümer die Schuld dafür zugewiesen.
So heißt es in einem Flugblatt „Kosten: Bisher hat die Sanierung ein Menschenleben gekostet….“

Wir haben recherchiert.

Nach Auskunft der neuen Eigentümer hatten sie mit dem Betroffenen einen Termin vereinbart. Als sie eintrafen, waren schon Polizei und Rettungskräfte vor Ort. Nach anderer Quelle galt Harald K. nicht als selbstmordgefährdet. Er hinterließ seiner Frau ein Abschiedsschreiben.

Kann dem Hauseigentümer eine Schuld für den Selbstmord zugewiesen werden wie es verschiedene Veröffentlichungen tun?

Ein Beispielhafter Vergleich mag hier bei der Bewertung hilfreich sein. Ein Lehrer berichtet einer Mutter von einer sechs ihres Kindes im Zeugnis. Daraufhin begeht die Mutter Selbstmord. Frage: Ist der Lehrer daran schuld?

Szenenwechsel
Als im Juni die Limmerstraße 98 besetzt wurde, war die Frontlage klar. Alle gegen einen einzelnen Eigentümer, dem es nur um dieses einzelne Haus ging indem er auch selbst mit seiner Familie wohnen will. Es entwickelte sich eine nervenzehrende mehrtägige Auseinandersetzung.
Was wäre gewesen, wenn dieser Eigentümer nun Selbstmord begangen hätte? Wen hätte dann die Schuld daran getroffen?

Klaus Öllerer

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Details2:Limmerstraße 56, Hinterhaus
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