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Datum:29.12.13
Titel:

Unfälle durch Feuerwerkskörper vermeiden

Link:www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Sicherheit-Ordnung/Feuerwehr-Hannover/Presse-und-%C3%96ffentlichkeitsarbeit/Aktuelle-Meldungen/Unf%C3%A4lle-durch-Feuerwerksk%C3%B6rper-vermeiden
Details:Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Unfälle und Sachschäden durch unsachgemäßen Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen sind keine Seltenheit. Der riesige Verbrauch am Jahreswechsel bedeutet auch immer wieder ein erhöhtes Gefahrenrisiko. Nicht nur bei Herstellung, Vertrieb und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen können Gefahren entstehen. Die Unfallstatistik zeigt, dass die meisten Unfälle und Sachschäden bei der Handhabung mit Feuerwerksartikeln entstehen. Wir möchten deshalb an dieser Stelle nicht nur Ratschläge für den Umgang mit Feuerwerkskörpern geben, sondern auch Maßnahmen aufzeigen, die im Vorfeld getroffen werden sollten, damit die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht durch Schäden, die durch Leichtsinn und Unkenntnis entstehen, getrübt wird.
Einteilung in Kategorien

Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt (Auszug aus § 6 der 1. SprengV):

Kategorie 1 : Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr, Verwendung innerhalb von Wohngebäuden (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Knallplätzchen)
Kategorie 2 : Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, Verwendung im Freien (z.B. Fontainen, Knallfrösche, Heuler, Raketen, Feuerwerksbatterien, Böller)

Hinweise zur Abgabe

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen das ganze Jahr von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erworben und verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Personen ab 18 Jahren überlassen und von diesen abgebrannt werden. Es besteht ein Verkaufsverbot für die Zeit vom 1. Januar bis zum 27. Dezember sowie ein Abbrennverbot für die Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 (Sylvesterfeuerwerk) dürfen nur in der Nacht vom 31.12. von 18.00 h auf den 01.01. bis 06.00 h abgebrannt werden.
Tipps zur Vorbereitung

-Alle Fenster schließen.
-Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen; auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon denken; Mülltonnen schließen.
-An die Haustiere denken; schreckhafte Tiere nicht allein lassen; für „Schalldämpfung“ sorgen (Türen und Jalousien schließen).
-Auf Kerzen und offenes Feuer im Haus achten, wenn das Haus verlassen wird
-Für Löschmöglichkeiten sorgen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser bereitstellen).
-Auf die richtige Kleidung achten; nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
-Nur in nüchternem Zustand die Feuerwerkskörper zünden.

Regeln für den Umgang mit Feuerwekrskörpern

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann ein nicht zu unterschätzendes Risiko entstehen. Dabei sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden:

-Niemals selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwenden.
-Nur zugelassene Feuerwerkskörper benutzen. Vorsicht vor Produkten, auf denen keine BAM-Nummer und/oder ein CE-Kennzeichen mit der Einteilung der Kategorie aufgedruckt sind.
-Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie benötigt werden und den Vorrat an einer sicheren Stelle deponieren.
-Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen.
-Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten.
-Feuerwerkskörper nur im Freien zünden.
-Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkon-trolliert wegwerfen.
-Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
-Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
-Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort nachkontrollieren, sondern im sicheren Abstand abwarten, mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
-Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
-Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse gefangen werden können.
-Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
-Kindern keine Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 in die Hand geben.

Hier noch weitere Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern als PDF.
Datei:2013.12.29_S-01_Pyrotechnik_Hinweise_zum_Umgang.pdf
Details2: 
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Details3: 
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Details4: 
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Details5: 
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Details6: 
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