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Datum:18.07.13
Titel:

Betreuungsgeld – Vordrucke für Anträge stehen bereit

Link:www.ms.niedersachsen.de/startseite/betreuungsgeld/das-betreuungsgeld--116651.html
Details:Das Land Niedersachsen hat die Vordrucke zur Beantragung des Betreuungsgeldes jetzt auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht. Sie können im vorstehenden Link heruntergeladen werden.

Betreuungsgeld können Eltern beantragen, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren sind und die keine Betreuung in öffentlich geförderten Einrichtungen (Krippe oder Tagespflege) in Anspruch nehmen.

Das Betreuungsgeld wird erst nach der Inanspruchnahme des Elterngeldes gezahlt, in der Regel also ab dem 15. Lebensmonat, in einigen Ausnahmefällen schon früher.

Eltern, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, können Anträge auf Betreuungsgeld bei der Elterngeldstelle des Fachbereiches Jugend und Familie, Ihmeplatz 5, 30449 Hannover stellen. Die Zahlung erfolgt, sobald die technischen Voraussetzungen für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung durch die Bundeskasse endgültig geschaffen sind.
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