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Datum:05.04.13
Titel:

Bezirksbürgermeister Rainer Grube kritisiert Umsetzung des Handlungskonzeptes Limmerstr.

Link: 
Details:Pressemitteilung des Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube

Umsetzung des Handlungskonzepts bei Beschwerden über Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen – Wachdienst patrouilliert auf Limmerstraße (HAZ 04.04.13)

„Ich stelle irritiert und verärgert fest, das mit dem Einsatz eines Wachdienstes auf der Limmerstaße nur ein kleiner Teil des seit zwei Jahren diskutierten Konzepts umgesetzt wurde und mahne die Verwaltung an, auch zügig die vorgesehenen Sozialarbeiter/innen einzusetzen“.

Der Bezirksrat Linden-Limmer muss sich seit mehreren Jahren in den Sommermonaten mit massiven Beschwerden von AnwohnerInnen der Limmerstraße auseinandersetzen, die sich über Lärm, Müll und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum gestört fühlen und hat daher in langen Diskussionen und unter Beteiligung der Bevölkerung und dem Karl – Lemmermann
– Haus eine abgestimmte Vorgehensweise beschlossen, die im Umfeld der Limmerstraße die Bedingungen für ein Leben in einer rücksichtvollen und solidarischen Nachbarschaft ermöglichen sollen.

„Ich erinnere daher nachdrücklich besonders an den letzten Beschluss des Bezirksrats zum Thema (siehe unten) und erwarte eine Berücksichtigung der hier vor Ort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen.“ so Grube.

Antrag Nr. 15-0354/2013: Vorgaben zur Umsetzung des „Handlungskonzept der Landeshauptstadt Hannover bei Beschwerden über Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen“, hier auf der Limmerstraße

Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen“, hier auf der Limmerstraße

Antrag

Neben den schon im Handlungskonzept (DS Nr. 1764/2012) genannten Aspekten sollen folgende Vorgaben bei der Umsetzung auf der Limmerstraße Berücksichtigung finden:
1. Gewünscht wird eine betreuende Begleitung auffälliger Personengruppen durch fachlich geeignete Einrichtungen, bzw. ausgebildete „Streetworker“, ggf. auch sinnvoll ergänzt durch nicht-uniformierte und unbewaffnete „Ordnungskräfte“ die sich im Bezirk auskennen, eng in die Arbeit der „Streetworker“ eingebunden werden und dafür ausgebildet und bereit sind, notfalls deeskalierend einzuwirken.

2. Sie sollen nach dem Prinzip „fordern und fördern“ agieren: Gefordert wird von allen Nutzern (der öffentlichen Flächen)sozialverträgliches Verhalten im Sinne einer solidarischen Nachbarschaft, gefördert wird ein diesbezüglicher Umgang mit Alkohol und eine entsprechende Verhaltensweise.

3. Ein Alkoholverbot ist nicht erwünscht, da es einerseits nur mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand durchsetzbar wäre und zudem eine belastende Verdrängung in benachbarte Wohngebiete zu befürchten ist.

Begründung

Die genannten Vorgeben berücksichtigen einerseits die Wünsche der Beschwerdeführer/innen und die Notwendigkeiten zur Gestaltung einer einvernehmlichen Nachbarschaft, ohne aber andererseits neue faktisch nicht umsetzbare Vorgaben zu setzen. Ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum würde realistisch nicht umgesetzt werden können, solange 20 Gastronomen und über 10 Einzelhändler/Kioske dort legal Alkohol zum Verzehr/Verkauf anbieten, ohne das man Ihnen das aber rechtlich untersagen könnte. – Vorgaben und Eingriffe sind zwingend erforderlich, müssen sich aber ebenso zwingend an den Stadtteilgegebenheiten orientieren und sollten umsetzungsorientiert und sozialverträglich gestaltet sein.

Siehe auch folgenden Link: Handlungskonzept für Raschplatz und Limmerstraße - Mehr Sozialarbeit sowie Einsatz von Sicherheitspersonal goo.gl/pQdfr
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