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Datum:07.03.13
Titel:

Zur Bezirksratssitzung v. 27.02.2013: Faktencheck - Einstellung des Verfahrens gegen BzR-Mitglied Steffen Mallast wegen Hausbesetzung in der Gartenallee? - Neu: Stellungnahme Olaf Zielke

Link:www.hallolinden.de/Infos/Bezirksrat_Linden-Limmer/bezirksrat_linden-limmer.html
Details:Auf der vorgenannten Bezirksratssitzung widersprach BzR-Mitglied Olaf Zielke (Grüne) der Behauptung, dass das anwesende BzR-Mitglied Steffen Mallast (Grüne) sich wegen einer Hausbesetzung am 11.11.2011 strafbar gemacht hätte, da das Verfahren ja eingestellt worden sei, was für seine Unschuld spräche. Die Reaktion daraufhin in der Sitzung war ein allgemeines Schweigen. Erläuterungen durch Steffen Mallast blieben aus.

Wir haben recherchiert und hier ist das Ergebnis unseres Faktenchecks:
Das entsprechende Verfahren gegen Steffen Mallast wurde tatsächlich am 15.01.2013 eingestellt, jedoch erst nachdem ein Betrag von 150 € eingezahlt wurde.
Durch diese Zahlung sei das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung erloschen, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft Hannover.

Bewertung:
Ein Freispruch von Schuld ist das nicht, aber auch keine formale Verurteilung. Wenn die Staatsanwaltschaft von der Unschuld überzeugt gewesen wäre, hätte sie nicht 150 € verlangt, um das Verfahren einzustellen.
Die Aussage "Steffen Mallast hat sich strafbar gemacht" ist damit nicht widerlegt, sondern hat eher - inhaltlich und moralisch gesehen - eine Bestätigung erhalten.
Die Aussage von Olaf Zielke, dass die Einstellung des Verfahrens für die Unschuld spräche ist also nicht haltbar. Die Einstellung spricht lediglich für ein angenommenes geringes öffentliches Interesse durch die Staatsanwaltschaft.

Olaf Zielke und Steffen Mallast wurden um eine Stellungnahme gebeten.

Siehe auch Spezial:Gentrifizierung

06.03.2013
Klaus Öllerer
Korrektur: Es handelte sich um die Besetzung der ehemaligen Polizeiinspektion West in der Gartenallee und nicht um die Limmerstraße 98 wie hier zuerst gemeldet. Die Staatsanwaltschaft Hannover korrigierte ihre zuerst erteilte Auskunft.
Letzte Änderung: 07.03.2013, 11:40

Stellungnahme von Olaf Zielke:
In unserem Rechtssystem gilt eindeutig die Unschuldsvermutung: Auch wenn ein Beschuldigter eine Geldauflage erfüllt, gilt er als unschuldig, weil er eben nicht als schuldig verurteilt wurde. In diesem Sinne ist meine Aussage sowohl haltbar als auch sachlich richtig. Ich bitte dich, nicht wieder zu behaupten, dass meine Aussage nicht haltbar sei.
Gruß,
Olaf Zielke, 07.03.2013


Antwort des Autors:
Ich behalte meine Bewertung aufrecht. Details sind jederzeit nachreichbar.
Klaus Öllerer
07.03.2013


Von Steffen Mallast ging keine Antwort ein.
03.06.2013
Datei:
Details2:Besetzung der Limmerstraße 98 im Juni 2011.
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