Details: | Die Polizei warnt vor dem Gebrauch von sogenannten Gopeds und Scooter im öffentlichen Straßenverkehr. In den letzten Wochen wurden im Bereich der Polizeidirektion Hannover mehr als 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil die mit Elektro- oder Benzinmotor angetriebenen Roller nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen waren. Die Fahrzeuge werden im Internet und von Händlern für zirka 200 Euro angeboten. Beim Kauf wird in der Regel keine Betriebserlaubnis (BE) ausgehändigt, was jedoch für die Nutzung in der Öffentlichkeit zwingend erforderlich ist. Die Betroffenen konnten in allen Fällen lediglich eine Betriebsanleitung (ähnlich einer Gebrauchsanweisung) vorweisen. Mit dieser Anleitung dürfen die Roller lediglich auf einem eingezäunten Gelände oder auf dem "Hockenheimring" betrieben werden. (Die Fahrzeuge werden in letzter Zeit vielfach im Motorsport zum schnelleren Überbrücken von kurzen Wegen benutzt). Die Roller entwickeln eine Geschwindigkeit von über sechs Stundenkilometer und müssen somit versichert werden. Eine Versicherung erhält nur, wer eine BE vorlegen kann. Da es sich hierbei um Kraftfahrzeuge handelt, ist weiterhin ein Führerschein beziehungsweise mindestens eine Prüfbescheinigung erforderlich. Die Roller unterscheiden sich nach ihrer Ausstattung in Gopeds (Bezinmotor) und Scooter (Elektromotor). /loz
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