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Datum:22.09.03
Titel:Warnmeldung! Polizei warnt vor leichtsinnigen Gebrauch von Elektrorollern
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Details:Die Polizei warnt vor dem Gebrauch von sogenannten Gopeds und Scooter im
öffentlichen Straßenverkehr. In den letzten Wochen wurden im Bereich der
Polizeidirektion Hannover mehr als 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil
die mit Elektro- oder Benzinmotor angetriebenen Roller nicht für den
öffentlichen Verkehrsraum zugelassen waren.
Die Fahrzeuge werden im Internet und von Händlern für zirka 200 Euro
angeboten. Beim Kauf wird in der Regel keine Betriebserlaubnis (BE)
ausgehändigt, was jedoch für die Nutzung in der Öffentlichkeit zwingend
erforderlich ist. Die Betroffenen konnten in allen Fällen lediglich eine
Betriebsanleitung (ähnlich einer Gebrauchsanweisung) vorweisen. Mit dieser
Anleitung dürfen die Roller lediglich auf einem eingezäunten Gelände oder
auf dem "Hockenheimring" betrieben werden. (Die Fahrzeuge werden in letzter
Zeit vielfach im Motorsport zum schnelleren Überbrücken von kurzen Wegen
benutzt). Die Roller entwickeln eine Geschwindigkeit von über sechs
Stundenkilometer und müssen somit versichert werden. Eine Versicherung
erhält nur, wer eine BE vorlegen kann. Da es sich hierbei um Kraftfahrzeuge
handelt, ist weiterhin ein Führerschein beziehungsweise mindestens eine
Prüfbescheinigung erforderlich. Die Roller unterscheiden sich nach ihrer
Ausstattung in Gopeds (Bezinmotor) und Scooter (Elektromotor). /loz





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