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Datum:03.09.03
Titel:Neue Presse v. 3.09.2003: 85-Jährige in Wohnung erwürgt
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Details:Erst der Rechtsmediziner entdeckt Würgemale. Verdächtiger kommt wieder frei.

Mord in Linden: Eine Frau (85) wurde erwürgt, das Verbrechen erst drei Tage nach der Tat entdeckt.

VON STEFAN FLEER UND KLAUS GEMBOLIS

HANNOVER. Enttäuschung bei den Fahndern der Mordkommission. Ein 50-Jähriger verlässt den Haftrichter. Der wohnungslose Mann ist seit gestern, 14 Uhr wieder auf freiem Fuß. „Es gab keine ausreichenden Haftgründe“, begründet Jutta Rosendahl, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dabei sind sich die Beamten sicher: Der 50-Jährige hat die Rentnerin Erika Sommer (85) am Mittwoch vor einer Woche in ihrer Wohnung an der Davenstedter Straße 9 erwürgt.

Weil sich die Frau im Mehrfamilienhaus ihrer Tochter Renate S. um die Belange der Mieter kümmerte, hielt die Tochter ständig Kontakt zu ihr. Als sich die 85-Jährige bis Sonnabend nicht meldete, wurde die Tochter misstrauisch, ließ die Wohnungstür öffnen. Ihre Mutter lag tot auf der Erde. Es sah nach einem natürlichen Tod aus. Doch ein Rechtsmediziner zweifelte, ließ die Frau zur Obduktion in die MHH bringen. Das Ergebnis: Die 85-Jährige war erwürgt worden. Am Hals der Toten stellten die Experten kaum sichtbare Würgemale fest.

Fahnder der Mordkommission kamen dem Verdächtigen schnell auf die Spur: einem 50-Jährigen, der in einer kleinen Wohnung des Hauses lebt, jedoch dort nicht gemeldet ist. Hin und wieder verdiente er sich Geld von der Rentnerin für Reparatur- und Wartungsarbeiten im Haus.

Bei seiner Vernehmung habe er sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt, sagt die Kripo. Und: Nach dem Mord habe er sich mit einer gefälschten Überweisung Geld vom Konto der 85-Jährigen überweisen wollen.

Der Mann wurde festgenommen. Dem Haftrichter reichten die Gründe jedoch nicht. Die Ermittler hätten weder beweisen können, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit in der Wohnung der Toten aufgehalten habe, noch waren seine Fingerspuren am Hals der Toten festgestellt worden. Jutta Rosendahl: „Länger als 24 Stunden können wir dann niemanden festhalten.“


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