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Datum:06.07.03
Titel:Kleingärtner aufgepaßt:
Stadt prüft 'kleingärtnerische Gemeinnützigkeit' des Bezirksverbandes der Kleingärtner
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Details:Stadt prüft 'kleingärtnerische Gemeinnützigkeit' des Bezirksverbandes der Kleingärtner

Die Verwaltung wird künftig unter Federführung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün einmal im Jahr die Geschäfts- und Buchführung des Bezirksverbandes der Kleingärtner daraufhin überprüfen, ob alle Gemeinnützigkeitsauflagen im Sinne des Kleingartengesetzes eingehalten worden sind. Zusätzlich sollen jährlich fünf der rund 100 Kleingartenvereine stichprobenweise überprüft werden. Das hat Umweltdezernent Hans Mönninghoff nach Presseberichten über angebliche finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Bezirksverband der Kleingärtner angekündigt.

Bis 1985 hatte das damalige Garten- und Friedhofsamt regelmässige Gemeinnützigkeitsprüfungen bei einzelnen Kleingartenvereinen durchgeführt. Eine Überprüfung des Bezirksverbands fand bisher nur zweimal statt, 1982 und 1991.

Bei der Gemeinnützigkeitsprüfung nach Paragraf 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) wird - vergleichbar zur steuerrechtlichen Prüfung - wirtschaftliches und soziales Verhalten unter dem Prinzip der selbstlosen Förderung unter die Lupe genommen. Mit der Prüfung von "Zwischenpächtern", also dem Bezirksverband, soll gewährleistet werden, dass dessen Aufgabenerfüllung sachgerecht und im Interesse des Kleingartenwesens erfolgt. Anerkennung und Entzug der Gemeinnützigkeit erfolgt durch die zuständige Landesbehörde. In Niedersachsen wurde diese Aufgabe an die Gemeinden übertragen.

Ansprechpartner:
Dieter Sagolla
Telefon: (0511) 168-42414, Fax: (0511) 168-45351
13@hannover-stadt.de

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