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Datum:04.07.03
Titel:Hannover im Reformrausch: Einigung über Sanitäranforderungen für Imbissstube
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Details:Einigung über Sanitäranforderungen für Imbissstube

Im Genehmigungsverfahren für eine türkische Imbissstube in der Hildesheimer Str. 77 haben Stadtverwaltung und Hauseigentümerin eine Einigung erzielt. Diese Einigung wird künftig in vergleichbaren Fällen durch den Fachbereich Recht und Ordnung zugrunde gelegt. Die Gaststättenstelle wird künftig nach neuen Grundsätzen verfahren und hat dies dem Land mitgeteilt.

Grundlage für die jetzt gefundene Lösung war eine nochmalige gemeinsame Prüfung der räumlichen Möglichkeiten. Dabei ergab sich, dass in demselben Haus im Keller ein WC zur Verfügung steht, das vom Personal der Imbissstube genutzt werden kann. Außerdem konnte in Zusammenarbeit mit der städtischen Behindertenbeauftragten Andrea Hammann eine sachgerechte Lösung zur Barrierefreiheit gefunden werden: Durch ausreichend breite Türen wird es möglich sein, eine Toilette auch mit dem Rollstuhl zu erreichen und zu nutzen.

Insgesamt konnte dadurch eine Lösung gefunden werden, die unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes ausreichend ist, ohne die Betreiber der Imbissstube zu überfordern.

Aus Anlass dieses Einzelfalles, der in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt hatte, wird die Stadtverwaltung ihre Entscheidungspraxis bei der Genehmigung kleiner Gaststätten künftig verändern. Bei Gaststätten mit weniger als 50 Quadratmeter Schankfläche hatte sich das frühere Ordnungsamt auf Empfehlung der Bezirksregierung jahrelang unbeanstandet an Vorgaben orientiert, die sich aus der mittlerweile aufgehobenen Durchführungsverordnung zum Gaststättengesetz ergaben. Darin waren jeweils getrennte WCs für Damen und Herren sowie zwei Urinale vorgesehen. Zusätzlich wurde seit Anfang des Jahres 2002 die gesetzliche Vorgabe berücksichtigt, neue Gaststätten für behinderte Menschen barrierefrei zu gestalten. Auf dieser Grundlage wurde verlangt, dass zumindest in einem WC ein Rollstuhl neben die Toilette platziert werden kann.

Künftig werden die Anforderungen bei kleinen Gaststätten dieser Art reduziert. Urinale für ein Herren-WC werden empfohlen, sind jedoch nicht Genehmigungsvoraussetzung. Für die Barrierefreiheit wird es als ausreichend angesehen, wenn eine Toilette stufenfrei durch eine ausreichend breite Tür mit einem Rollstuhl erreichbar ist. Auch genügt ein gemeinsamer Vorraum für die Toiletten.

Ein Personal-WC ohne unmittelbaren Zugang von Küche, Schankraum oder anderen Räumen mit Bezug zu Lebensmitteln bleibt aus Hygienegründen auch künftig grundsätzlich notwendig. Im Einzelfall werden in dieser Hinsicht auch andere sachgerechte Lösungen möglich sein.

Ordnungsdezernent Stephan Weil: "Die Gaststättenstelle soll Verbraucherschutz gewährleisten, ohne die Gastwirte zu überfordern. Es hat sich gelohnt, anhand eines Falles noch einmal alle Vorgaben im Detail auf den Prüfstand zu stellen. Die neuen Grundsätze für kleine Gaststätten werden beiden Seiten gerecht."

Ansprechpartner:
Dieter Sagolla
Telefon: (0511) 168-42414, Fax: (0511) 168-45351
13@hannover-stadt.de

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