Details: | In den zurückliegenden Tagen wurden von der Polizei Hannover gegen die Nutzer von den neu auf dem Markt erschienenen Elektrorollern / Scootern Ordnungswidrigkeiten - und Strafanzeigen gefertigt. Die Roller werden seit geraumer Zeit für etwa 200 Euro von verschiedenen Anbietern, auch im Internet vertrieben. Zu den Fahrzeugen wird meistens nur eine Betriebsanleitung und keine amtliche Betriebserlaubnis ausgehändigt. Sie dürfen daher nur auf einem eingezäunten Privatgelände betrieben werden. Die Roller sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der eine Geschwindigkeit von über sechs Km/h zulässt und sind somit versicherungspflichtig. Eine Versicherung erhält aber nur, wer eine gültige Betriebserlaubnis vorlegen kann. Die Betriebsanleitung reicht hierfür nicht aus. Kraftfahrzeuge sind stets fahrerlaubnispflichtig; Personen ab 16 Jahren müssen mindestens eine Prüfbescheinigung vorweisen können. Für Scooter, die über eine Betriebserlaubnis verfügen, gilt ab sechs Km/h die Versicherungspflicht sowie die Pflicht auf Führerschein oder Prüfbescheinigung in Abhängigkeit von Motorleistung und Geschwindigkeit. Mit diesen Fahrzeugen ist stets die Fahrbahn zu benutzen und nicht der Geh- oder Radweg. In den zurückliegenden Tagen wurden im Bereich der Innenstadt in acht Fällen Personen auf Elektrorollern angetroffen und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gestern Abend, gegen 19.35 Uhr wurden am Schneewittchenweg / Sahlkamp zwei 12-Jährige mit diesen Fahrzeugen festgestellt. Neben einem Ermittlungsverfahren droht die Sicherstellung des Rollers zur Durchführung eines kostenpflichtigen Gutachtens. Die Polizei Hannover rät, die Herstellerangaben der Fahrzeuge genau zu prüfen und bei Rollern ohne Betriebserlaubnis von einem Kauf abzusehen.
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