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Datum:18.06.03
Titel:Die Polizei informiert:
Fahrt mit Elektroroller kann strafbar sein
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Details:In den zurückliegenden Tagen wurden von der Polizei Hannover gegen die
Nutzer von den neu auf dem Markt erschienenen Elektrorollern / Scootern
Ordnungswidrigkeiten - und Strafanzeigen gefertigt.
Die Roller werden seit geraumer Zeit für etwa 200 Euro von verschiedenen
Anbietern, auch im Internet vertrieben. Zu den Fahrzeugen wird meistens nur
eine Betriebsanleitung und keine amtliche Betriebserlaubnis ausgehändigt.
Sie dürfen daher nur auf einem eingezäunten Privatgelände betrieben werden.
Die Roller sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der eine
Geschwindigkeit von über sechs Km/h zulässt und sind somit
versicherungspflichtig. Eine Versicherung erhält aber nur, wer eine gültige
Betriebserlaubnis vorlegen kann. Die Betriebsanleitung reicht hierfür nicht
aus. Kraftfahrzeuge sind stets fahrerlaubnispflichtig; Personen ab 16 Jahren
müssen mindestens eine Prüfbescheinigung vorweisen können.
Für Scooter, die über eine Betriebserlaubnis verfügen, gilt ab sechs Km/h
die Versicherungspflicht sowie die Pflicht auf Führerschein oder
Prüfbescheinigung in Abhängigkeit von Motorleistung und Geschwindigkeit. Mit
diesen Fahrzeugen ist stets die Fahrbahn zu benutzen und nicht der Geh- oder
Radweg.
In den zurückliegenden Tagen wurden im Bereich der Innenstadt in acht Fällen
Personen auf Elektrorollern angetroffen und entsprechende
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gestern Abend, gegen 19.35 Uhr wurden am
Schneewittchenweg / Sahlkamp zwei 12-Jährige mit diesen Fahrzeugen
festgestellt. Neben einem Ermittlungsverfahren droht die Sicherstellung des
Rollers zur Durchführung eines kostenpflichtigen Gutachtens.
Die Polizei Hannover rät, die Herstellerangaben der Fahrzeuge genau zu
prüfen und bei Rollern ohne Betriebserlaubnis von einem Kauf
abzusehen.
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