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Datum:08.06.02
Titel:Fußgängerzone Limmerstraße:
Die komplette Fußgängerzone kann auf Jahre aufgehalten werden.
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Details:Am 23. Mai 2002 hat der Rat der Stadt die Absicht beschlossen die restlichen beiden Teilstücke der Limmerstraße zu Fußgängerzonen zu machen.
Innerhalb von drei Monaten können Bedenken angemeldet werden. Nach dieser Frist wird die "Teileinziehung" verfügt, wogegen dann Widerspruch zulässig ist.
Geschäftsleute der Limmerstraße werden diesen Widerspruch einlegen.
Dieser Widerspruch hat dann aufschiebende Wirkung !
Das Ende des Verfahrens ist zeitlich unkalkulierbar.
D.h.: auf absehbare Zeit wird es keine durchgängige Fußgängerzone geben.
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