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Datum:17.05.05
Titel:Ihme-Zentrum: Offener Brief an den Oberbürgermeister von Monika Großmann, Verwaltungsbeirätin des Ihmezentrums
Link: 
Details:Offener Brief - Per Fax 168-45052

Herrn Oberbürgermeister Dr. Herbert Schmalstieg



Hannover, den 16.05.2005



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,



aus unserem Gespräch, zu dem ich von Ihnen Ende vergangenen Jahres
eingeladen wurde, hatte ich den Eindruck mitgenommen, dass sowohl Sie als
auch Frau Boockhoff-Gries über das Ihmezentrum wie auch über das
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sehr gut informiert sind. Das gilt jedoch
offenbar nicht für alle Ihre Mitarbeiter in den Ämtern der Stadt.

Ich bin betroffen über die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover vom
28.04.2005 zu einer Anfrage im Bauausschuss:

„Der Investor versucht, die ihm gehörenden Gewerbeflächen einer Nutzung
zuzuführen und entsprechend zu vermarkten. Aus diesem Grund lässt er das
bisherige Konzept noch einmal überarbeiten. Der Investor verfügt neben der
Mehrheit der (gewerblichen) Miteigentumsanteile auch über die Mehrheit der
Stimmen, so dass eine Beteiligung der übrigen Eigentümer bzw. Mieter von
seinem Willen abhängt.“

Es erzeugt Unsicherheit und erhebliche Sorgen bei den Wohnungseigentümern im
Ihmezentrum, wenn Ihre Mitarbeiter sich auf der offiziellen Internet-Seite
der Landeshauptstadt Hannover derartig äußern!

Das Ihmezentrum ist eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft, in der
die Angelegenheiten der Eigentümer nach dem WEG, der im Grundbuch
eingetragenen Teilungserklärung sowie den darauf fußenden Vereinbarungen der
Gemeinschaftsordnung geregelt sind. Diese rechtlichen Grundlagen sind
maßgebend für die rechtlichen Beziehungen der Eigentümer untereinander und
die Möglichkeiten etwaiger Veränderungen. Keinesfalls aber ist „der Wille
eines Einzelnen“ maßgebend, auch wenn dieser Mehrheitseigentümer ist!

Bei den neuen Plänen des Mehrheitseigentümers, die von ihm im Ihmezentrum
bisher allerdings noch nicht vorgestellt wurden, soll nach inoffiziellen
Informationen auch Eigentum genutzt werden, das ihm nicht gehört.
Voraussetzung dafür wäre, dass verschiedene Eigentümer dem
Mehrheitseigentümer ihr Sondereigentum verkaufen oder verpachten.

Weiterhin müssten vor einer Umsetzung von Plänen, die eine Nutzung von
Gemeinschaftsflächen durch den Mehrheitseigentümer notwendig machen sollten,
mit allen Einzeleigentümern umfangreiche Sondernutzungsrechte für das
benötigte Gemeinschaftseigentum vereinbart werden. Das ist
eigentumsrechtlich nur mit Einverständnis aller Betroffenen und
entsprechenden Eintragungen im Grundbuch möglich. Besitzer von dinglichen
Rechten (z. B. die Kreditgeber der übrigen Eigentümer) müssen solchen
Regelungen zustimmen.

Das ist ein sehr umfangreiches und schwieriges Vorhaben, da es 998
Grundbücher gibt, deren Besitzer (jeder einzelne!) zustimmen müssen. Dem
Mehrheitseigentümer sind nur etwa 120 dieser 998 Grundbücher zuzuordnen. Das
Wichtigste bei einer solchen Absicht des Mehrheitseigentümers wäre es, wenn
er im Vorfeld seiner Umsetzungsbemühungen vertrauensbildende Maßnahmen
ergriffe, um die Kooperationsbereitschaft jedes einzelnen Miteigentümers zu
erreichen. Genau dabei verhält sich der Mehrheitseigentümer aber völlig
kontraproduktiv.

Für die Ende Juni geplante Eigentümerversammlung werden von ihm und seinen
Anwälten Beschlussanträge vorbereitet, die beispielsweise die Kostentragung
der Bewirtschaftungskosten rückwirkend bis ins Jahr 2003 von ihm weg zu
Lasten der Wohnungseigentümer nachträglich verschieben sollen.

So etwas ist nach geltendem Recht zwar überhaupt nicht möglich, muss aber
nach dem Erreichen der entsprechenden Mehrheitsbeschlüsse auf einer
Eigentümerversammlung (was für einen Mehrheitseigentümer nicht schwierig
ist), zur rechtswirksamen Erklärung der Ungültigkeit des Beschlusses von
betroffenen Eigentümern erst einmal gerichtlich angefochten werden. So etwas
verbessert nicht die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Weiterhin plant der Mehrheitseigentümer in dieser Eigentümerversammlung die
Abwahl des derzeitigen Verwalters zum Jahresende zu beschließen. Es besteht
bei vielen Wohnungseigentümern die Befürchtung, dass der Mehrheitseigentümer
mit seiner Stimmenmehrheit einen ihm willfährigen Verwalter bestellen will.

Das alles hat schon jetzt dazu geführt, dass auf allen 9 kleinen
Eigentümerversammlungen, die im Juni der Hauptversammlung vorangehen, einige
Beschlüsse zum Schutz der Wohnungseigentümer, wie etwa der erschwerte
Zugriff des Verwalters auf die Rücklagen der Wohnungseigentümer, gefasst
werden sollen.

In den vergangenen fünf Jahren waren die Wohnungseigentümer gegenüber allen
Visionen des Mehrheitseigentümers aufgeschlossen und haben dabei den
zunehmenden Verfall des Gewerbebereichs und der Ladenpassage des
Ihmezentrums und den damit verbunden Wertverlust ihrer Wohnungen in der
Hoffnung auf eine Revitalisierung ertragen. Ich bin immer noch davon
überzeugt, dass die Wohnungseigentümer auch in Zukunft
Revitalisierungsabsichten und Umbaupläne, die auf ihre berechtigten
Interessen Rücksicht nehmen, konstruktiv unterstützen werden.

Nachdem der Mehrheitseigentümer inzwischen aber auch mit allen Mitteln gegen
die Entscheidung des Gerichts vorgeht, die vom Gewerbe seit Jahren
ausgesetzte Zuführung zur Instandhaltungsrücklage wieder aufzunehmen und das
trotz erheblicher Bedenken der anderen Miteigentümer im Gewerbe (zu denen u.
a. die Landeshauptstadt Hannover sowie die Norddeutsche Landesbank gehören),
wächst das Misstrauen der Wohnungseigentümer in Bezug auf die
Ernsthaftigkeit seiner Absichten.

Von einigen Wohnungseigentümern ist bereits die Befürchtung zu hören, dass
die Unternehmensgruppe Engel gar nicht wirklich eine Revitalisierung plant,
sondern – unter Inkaufnahme des Verfalls des Objekts - nur noch Geld aus dem
Ihmezentrum ziehen will.

Es wäre für alle Wohnungseigentümer des Ihmezentrums beruhigend, wenn von
Seiten der Stadt deutlich gemacht würde, dass es im Ihmezentrum nicht nach
dem Willen eines Mehrheitseigentümers, sondern nach geltendem Recht geht, an
das sich auch dieser zu halten hat.



Freundliche Grüße

Monika Großmann
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