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Datum:18.02.05
Titel:Graffiti = illegale Farbschmierereien!
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Details:Seit vielen Jahren werden Straftaten durch das illegale Anbringen von Graffiti zentral bei der Ermittlungsgruppe Graffiti in der Polizeiinspektion Ost bearbeitet. Seit dem 01.12.2004 gilt dies für den gesamten Bereich der Polizeidirektion Hannover in den neuen Strukturen fort.

Bearbeitet werden hier alle Sachbeschädigungen, bei denen gegen den Willen der Besitzer/ Eigentümer Graffiti an Hauswände oder andere Objekte (z.B. Fahrzeuge des ÖPFN) ange- bracht werden.

Bundes- und Landespolizei arbeiten hier Hand in Hand. Vor dem Hintergrund eines verbesserten Informationsaustausches versehen die mit der Graffitisachbearbeitung betreuten Ermittler der Bundesgrenzschutzinspktion Hannover bereits seit dem 01.12.2004 ihren Dienst in den Räumlichkeiten der Ermittlungsgruppe Graffiti der Polizeidirektion Hannover.

Für die durch die Sachbeschädigungen betroffenen Geschädigten ist die Reinigung der verunstalteten Flächen mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Und viele Anwohner in stark betroffenen Wohnquartieren fühlen sich durch den Eindruck „öffentlicher Unordnung“ in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt.

Durch mehrwöchige offene Einsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei konnten in den beiden zurückliegenden Jahren viele Täter aus der Sprayer-Szene stark verun-sichert werden. Auch hat die rechtskräftige Verurteilung einiger notorischer Sprayer u.a. zu Freiheitsentzug zu deutlichen Rückgängen dieser Sachbeschädigungen beigetragen.

Während im Jahre 2002 noch 1955 Taten bekannt wurden, waren es in 2003 nur noch 1324 Fälle und in 2004 deutlich unter 1000, was einem Rückgang von etwa 25% entspricht.




Die Polizei gibt Hinweise für Bürger, die ihr Risiko, von illegalen Graffiti betroffen zu werden, verringern wollen:

Illegales Graffiti ist eine Straftat: Diese sollten Sie in jedem Fall zur Anzeige bringen.




Des weiteren hat der Sprayer ein Interesse daran, dass sein Schriftzug möglichst lange zu sehen ist. Dem sollten Sie unbedingt entgegen wirken. Nachdem der illegal angebrachte Schriftzug von der Polizei fotografisch gesichert wurde, sollten Sie die besprühte Fläche umgehend reinigen oder den Schriftzug unkenntlich machen. Denn dort, wo bereits ein Schriftzug angebracht wurde, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere folgen.

Gestalten Sie ihre Wände so, dass sie für Sprayer uninteressant werden:

- Behandlung von Graffiti-Anreiz-Flächen mit einer speziellen Imprägnierung

- Bepflanzungen verschiedener Art an entsprechenden Hauswänden

- Auftragsarbeiten

Jedem Hauseigentümer steht es frei, seine Hauswand in Form einer Auftragsarbeit legal künstlerisch gestalten zu lassen. Das Risiko, dass über ein solches Gemälde ein fremder Schriftzug gesetzt wird, ist sehr gering.




Hellen Sie dunkle Bereiche durch bessere/zusätzliche Beleuchtung auf.




Gehen Sie auch zivilrechtlich gegen die Täter vor!

Es ist bekannt, dass der zivilrechtliche Druck, der auf den Tätern lastet, nicht selten zum Ausstieg aus der Illegalität geführt hat.




Informieren Sie -als Nachbar- Betroffene sowie die Polizei über verdächtige Beobachtungen.





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