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Datum:27.12.04
Titel:Polizei: Polizei geht gegen illegales Abbrennen von Feuerwerk vor
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Details:Polizei geht gegen illegales Abbrennen von Feuerwerk vor Hannover

An den Tagen vor dem Jahreswechsel kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu
polizeilichen Einsätzen durch das rechtswidrige Abbrennen von
Feuerwerkskörpern. Pyrotechnik der sogenannten Klasse II kann zwar ab dem
29. Dezember im Handel erworben werden, darf jedoch nur am Silvester- und am
Neujahrstag gezündet werden. Neben der Beeinträchtigung des subjektiven
Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung kommt es vor allem zu Straftaten
und Verletzungen in diesem Zusammenhang. Unter bestimmten Voraussetzungen
kann es allerdings auch an den beiden Tagen um den Jahreswechsel zu
Straftaten und hier insbesondere im Zusammenhang mit Signalpistolen zu
waffenrechtlichen Verstößen kommen. Daher wird die Polizeidirektion auch in
diesem Jahr wieder Präventionseinsätze durchführen um den Gefahren rund um
dieses Thema zu begegnen. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf diejenigen
gerichtet sein, die genehmigungspflichtige Waffen benutzen.
Eine genaue Beschreibung der Rechtslage finden Sie als PDF-Datei im Anhang
dieser Mitteilung./lb, el
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