Details: | Polizei geht gegen illegales Abbrennen von Feuerwerk vor Hannover
An den Tagen vor dem Jahreswechsel kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu polizeilichen Einsätzen durch das rechtswidrige Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Pyrotechnik der sogenannten Klasse II kann zwar ab dem 29. Dezember im Handel erworben werden, darf jedoch nur am Silvester- und am Neujahrstag gezündet werden. Neben der Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung kommt es vor allem zu Straftaten und Verletzungen in diesem Zusammenhang. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es allerdings auch an den beiden Tagen um den Jahreswechsel zu Straftaten und hier insbesondere im Zusammenhang mit Signalpistolen zu waffenrechtlichen Verstößen kommen. Daher wird die Polizeidirektion auch in diesem Jahr wieder Präventionseinsätze durchführen um den Gefahren rund um dieses Thema zu begegnen. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf diejenigen gerichtet sein, die genehmigungspflichtige Waffen benutzen. Eine genaue Beschreibung der Rechtslage finden Sie als PDF-Datei im Anhang dieser Mitteilung./lb, el
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