Suche
 Alles  Suchen  Auswahl  Detail  Anmelden 

Datum:03.06.04
Titel:Monika Grossmann: Fakten über das Sorgenkind Ihme-Zentrum
Link:www.bliz-ihmezentrum.de
Details:Fakten über das Sorgenkind Ihme-Zentrum

Nach Informationen der Redaktion hat Engel inzwischen die 2/3 Mehrheit (60 % Miteigentumsanteile verbunden mit 70 % des Stimmrechts), mit der er alles allein beschließen und regeln kann. Auch Änderungen der Teilungserklärung und der Kostentragung. .

Möglicherweise hatte er mit einer nachträglichen Annahme der 1969 in der Teilungserklärung vereinbarten Widmung aller öffentlichen Wege im Ihmezentrum durch die Stadt Hannover gerechnet und auf Zahlungen in Millionenhöhe (mind. 10 Mio) gesetzt. Wenn daraus nichts wird (was nach Aussage des OB so ist), wäre es doch reizvoll, sich die entgangenen Millionen durch eine Änderung der Teilungserklärung bei den Wohnungseigentümern zu holen. Da diese Teilungserklärung Öffnungsklauseln hat, kann mit 2/3 Mehrheit alles neu beschlossen und verändert werden.

In dieser Teilungserklärung ist bisher eindeutig geregelt, das Wohnungseigentümer für Unterhalt und Sanierung dieser Wege nichts zahlen. Die Kosten zahlt nur das Gewerbe, das mit den anliegenden Geschäften ja auch von diesen Wegen profitiert.

Die unklare Zukunft und der vernachlässigte Zustand der Ladenpassage des IZ (im Laufe des Jahres folgt auch noch die Reduzierung der Reinigung auf ein Minimum) hat gravierende Auswirkungen auf die Immobilienpreise. Hier werden Werte, für die Wohnungseigentümer gearbeitet haben, rücksichtslos vernichtet.

Das alles könnte anders aussehen, wenn die Politiker in dieser Stadt nicht darauf gedrängt hätten, Engel das Stadtwerkehaus zu verkaufen. Mit der Übergabe dieser 20 % Miteigentums- und Stimmrecht haben diese Politiker die Wohnungseigentümer im Ihmezentrum den Machenschaften eines privaten Investor ausgeliefert und sie damit rechtlos gemacht.

Engel kann nach dem Zukauf der ehemaligen Räume der Allbank durch Stimmenmehrheit seine Vorhaben ungehindert durchsetzen, verbriefte Rechte der Wohnungseigentümer können in Zukunft nur noch auf dem Klageweg verteidigt werden.

Als besonders belastend kommt dann auch noch die Gemeinschaftshaftung in einer Eigentümergemeinschaft dazu, alle Eigentümer (Wohnen und Gewerbe) haften gemeinsam für Bewirtschaftungskostenausfälle einzelner (auch der des Großeigentümers). Dann sind die Wohnungseigentümer plötzlich wieder in der Pflicht und können sich noch nicht mal dagegen schützen.
Wohnungseigentümer können für ihre selbstgenutzte Wohnungen im Gegensatz zu Gewerbeeigentümern nämlich keine GmbH oder GmbH & Co KG mit der Mindestkapitaleinlage von 25.000 Euro gründen, sie haften für das Risiko Ihmezentrum mit allem, was Sie besitzen.

Die letzten verbliebenen Gewerbeeigentümer haben es da besser, die gründen genau wie Engel eine oder mehrere GmbHs, haften mit ihrer Mindesteinlage und sind bei einem Crash mit geringen Verlusten aus der Sache raus.
Datei:
Details2: 
Datei2:
Details3: 
Datei3:
Details4: 
Datei4:
Details5: 
Datei5:
Details6: 
cod: 
Sicherheit: 
LiLi: 
Li: 
PraeRaLiLi: 
Volkslauf: 
Gewerbe: 
GewerbeLimmer: 
Wahl: 
BzR: 
SaLi: 
SuedstadtBult: 
SuedstadtBultGewerbe: 
SuedstadtBultSicherheit: 
Verbergen: