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Datum:29.05.08
Titel:11. Sitzung der Kommission Sanierung Limmer, III. - Antrag zu Auswirkungen des Kanalumbaus auf Bodensanierungsvertrag der Wasserstadt
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Details:Die Sanierungskommission Limmer tagte am 19. Mai 2008 ab 19:00 Uhr im Gemeindesaal von St. Nikolai in der Sackmannstraße.

Ein von Herrn Grube, Bündnis 90/Die Grünen, eingebrachter Antrag zur Prüfung der Auswirkungen des Kanal- und Schleusenumbaus auf den Bodensanierungsplan und -vertrag mit der Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG (WLG) und deswegen das Unterzeichnugnsverfahren vorübergehend zu stoppen war zuvor bereits im Stadtbezirksrat mehrheitlich angenommen worden.
Bei der Sitzung der Sanierungskommission ergaben sich in der Abstimmung neue Mehrheiten.

Herr Grube gab zu bedenken, dass die WLG möglicherweise bis zu 10.000 qm Flächen am Kanalufer für zukünftige Wohnbebauung saniere, die dann dem Kanal zum Opfer fallen könnten. Diese unnötige Bodenwertsteigerung werde sich die WLG vermutlich bezahlen lassen.

Eine Gruppe um Herrn Mineur und Frau Niezel befürchtete übermäßige Verzögerungen bei der Sanierung, wenn bezüglich des Kanalausbaus die juristischen Konsequenzen für den Bodensanierungsvertrag geprüft würden, und hatten keine wesentlichen Bedenken, dass die WLG hohe Entschädigungszahlungen verlangen könnte.

Auf Rückfrage erläuterte Herr Römer, Sanierungskoordinator vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover (LHH), dass eine Steigerung des Bodenrichtwertes das gesamte Wasserstadtgelände betreffe. Um den Bodenrichtwert des Kanalufers deutlich zu steigern, müsse der Boden als Bauland ausgewiesen werden. Hierzu sei eine entsprechende Bebauungsplan-Festlegung erforderlich, sonst sei eine Bebauung nicht möglich und keine wesentliche Bodenwertsteigerung zu erwarten.
Allerdings müsse das städtebauliche Konzept für den Bauabschnitt am Kanalufer, das aus einem Wettbewerb hervorgegangen war, neu entwickelt werden, wenn der Kanal bei der Wasserstadt Uferfläche beanspruche. Der geplante Uferweg soll jedoch nicht aufgegeben werden.
Für eine juristische Prüfung der Auswirkungen des Kanalausbaus auf den Bodensanierungsvertrag sei ungefähr ein halbes Jahr zu veranschlagen, so dass erst Anfang 2009, nachdem alle Gremien das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis genommen hätten, zur Vertragsunterzeichnung geschritten werden könne.

Herr Grube verwies darauf, dass statt des Weges durch alle Gremien auch ein Verfahrensablauf über den Verwaltungsausschuss möglich wäre, der weniger Zeit beanspruchen würde.
Zudem werde sich die WLG mit höchster Wahrscheinlichkeit auch die Kosten für die Neuplanung des Bauabschnitts am Kanalufer und damit zusammenhängende Änderungen in anderen Baubabschnitten erstatten lassen wollen.

Der Antrag von Herrn Grube wurde von der Kommission Sanierung Limmer mit 2 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.


Gunnar Werner

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