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Datum:23.05.08
Titel:Jugendschöffen gesucht
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Details:Der Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Hannover sucht noch interessierte Frauen und Männer, die in der neuen Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 als Jugendschöffen gemeinsam mit den Berufsrichtern am Amts- und Landgericht Hannover "Im Namen des Volkes" Recht sprechen.
Die Tätigkeit ehrenamtlicher Schöffen ist ein unverzichtbarer Teil der Rechtsprechung. Die Mitwirkung von Schöffen ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrungen - ihr gesunder Menschenverstand - in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen. Die BewerberInnen als Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung erfahren sein.
Schöffe darf werden, wer zu Beginn der Amtsperiode älter als 25 Jahre ist, zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, wer in Hannover seit mindestens einem Jahr wohnt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Ausgegangen werden kann von etwa einem Sitzungstag pro Monat.
Wer Interesse am Schöffenamt hat, wird gebeten, sich bis zum 3. Juni an folgende Anschrift zu wenden:
Fachbereich Jugend und Familie, Jugendgerichtshilfe, Herrenstr. 11, 30159 Hannover.
Die Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft an der Übernahme eines Schöffenamtes ist auch telefonisch unter der Rufnummer 0511 - 168-40494, per Fax 0511-1318515 sowie per E-Mail an 51.20.4KSD-JGH@Hannover-Stadt.de möglich.
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