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Datum:30.04.08
Titel:10. Sitzung der Kommission Sanierung Limmer, VII. - Ausbau Stichkanal Linden (SKL), Info der WSD
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Details:Die Sanierungskommission Limmer tagte am 14. April 2008 ab 19:00 Uhr im Gemeindesaal von St. Nikolai in der Sackmannstraße.
Thema des Abends war der geplante Ausbau des Stichkanals (SKL) zum Lindener Hafen.

Frau Dr.-Ing. Osterthun, Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Mitte, gab Erklärungen zur Fahrrinnenbreite des Kanals bezüglich des so genannten KRT/R-Profils.
Dabei ist ein Ufer mit einer hohen Spundwand, die über die Wasseroberfläche herausragt, versehen und das andere Ufer abgeböscht.
Für 11 m breite Schiffe seien ca. 16 m Fahrrinnenkastenbreite erforderlich, woraus sich 28 m Breite zwischen den Spundwänden im Wasser und wegen der einseitigen Abböschung knapp 30 m an der Wasseroberfläche (Wasserspiegel) ergäben.

Auf der Internetseite der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Mitte
(www.wsd-mitte.wsv.de/Ausbau/Mittellandkanal-Stichkanaele/index.html) ist folgende Information zur Schiffsgröße und zum Kanalausbau zu finden:
"... Die Stichkanäle zu den Häfen Osnabrück, Hannover-Linden, Hannover-Misburg und Hildesheim werden grundsätzlich im Richtungsverkehr für den Verkehr mit voll abgeladenen Großmotorgüterschiffen (GMS) ausgebaut. ... Der insgesamt etwa 10 km lange Stichkanal zum Hafen Hannover-Linden muss noch auf einer Länge von ca. 8,3 km ausgebaut werden. Es sind 9 Brücken, 5 Düker sowie die Hafenschleuse Hannover-Linden anzupassen bzw. neuzubauen. ..." (2008-04-26)

Auf der Internetseite des Neubauamtes für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover (www.nba-hannover.wsv.de) gibt es folgende Informationen:
"Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Ausbau des Mittellandkanals und der Stichkanäle:
Der Aus- und Neubau von Wasserstraßen bedarf gemäß Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) der Planfeststellung. Das Planfeststellungsverfahren ist ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung aller in ihren Belangen Betroffenen.
Nach den ersten technischen Vorplanungen wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Diese Studie erfasst und bewertet die Auswirkungen auf sämtliche Umweltaspekte. Im Ergebnis wird die ökologisch verträglichste Variante vorgeschlagen. Sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete von dem Projekt betroffen, ist die Verträglichkeit des Vorhaben mit den Erhaltungszielen dieser Gebiete zu prüfen. ... In einem Erörterungstermin werden Einwendungen und Stellungnahmen von betroffenen Privaten und Behörden verhandelt. Im Anschluss entscheidet die Planfeststellungsbehörde über Einwendungen.
Nach Herstellung des Einvernehmens in wasserwirtschaftlicher und landeskultureller Hinsicht mit der zuständigen Landesbehörde wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Erst danach kann mit der Baumaßnahme begonnen werden." (2008-04-26)

Mehr zum Thema Ausbau Stichkanal Linden (SKL) bei der Sitzung der Kommission Sanierung Limmer werden wir hier in Kürze berichten.


Gunnar Werner

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