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Datum:27.04.08
Titel:10. Sitzung der Kommission Sanierung Limmer, III. - Ausbau Stichkanal Linden (SKL), 8 Varianten
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Details:Die Sanierungskommission Limmer tagte am 14. April 2008 ab 19:00 Uhr im Gemeindesaal von St. Nikolai in der Sackmannstraße.

Zum geplanten Ausbau des Stichkanals, der den Mittellandkanal mit dem Lindener Hafen verbindet, wurden von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und von der hannoverschen Bauverwaltung 8 Varianten vorgestellt.

  1. Nullvariante


    Der Stichkanal und die Schleuse werden ohne Kanaltrassenverlegung umgebaut, wobei mit einer 3-jährigen Nutzungsunterbrechung des Schiffsverkehrs im Stichkanal gerechnet wird.

  2. Variante 1


    Der Schleusenneubau erfolgt südwestlich der vorhandenen Schleuse am Südwestufer. Damit verbunden ist eine Verbreiterung des Kanals am Südwestufer.
    Mehrere Wohngebäude, zahlreiche Kleingärten und Teile des Sichelwerke-Komplexes müssten weichen.

  3. Variante 2


    Der Schleusenneubau erfolgt östlich der vorhandenen Schleuse am Nordostufer. Damit verbunden ist eine Verbreiterung des Kanals am Nordostufer.
    Zahlreiche Wohngebäude, eventuell Teile des alten Friedhofs Limmer, der geplante Spiel- und Bolzplatz sowie Teile der neu entstehenden Wasserstadt Limmer inklusive denkmalgeschützter, nitrosaminbelasteter Gebäude müssten weichen.
    Die Stadtbahnlinie müsste nach Nordosten verlegt und die Station "Limmer/Schleuse", die einzige Station der Linie 10 in Linden-Limmer mit Hochbahnsteigen, müsste umgebaut werden.

  4. Variante 3


    Der Schleusenneubau erfolgt südlich der vorhandenen Schleuse am Südwestufer. Damit verbunden ist eine Verbreiterung des Kanals am Südwestufer.
    Mehrere Wohngebäude, zahlreiche Kleingärten und Teile des Sichelwerke-Komplexes inklusive Werkszufahrt müssten weichen.

  5. Variante 4


    Der Schleusenneubau erfolgt südöstlich der vorhandenen Schleuse am Nordostufer. Damit verbunden ist eine Verbreiterung des Kanals am Nordostufer.
    Mehrere Wohngebäude sowie Teile der neu entstehenden Wasserstadt Limmer inklusive denkmalgeschützter, nitrosaminbelasteter Gebäude müssten weichen.

  6. Variante 5


    Der Schleusenneubau erfolgt nördlich der vorhandenen Schleuse am Nordostufer. Damit verbunden ist eine Verbreiterung des Kanals am Nordostufer.
    Zahlreiche Wohngebäude, der geplante Spiel- und Bolzplatz sowie Teile der neu entstehenden Wasserstadt Limmer inklusive denkmalgeschützter, nitrosaminbelasteter Gebäude müssten weichen.
    Die Stadtbahnlinie müsste nach Nordosten verlegt und die Station "Limmer/Schleuse", die einzige Station der Linie 10 in Linden-Limmer mit Hochbahnsteigen, müsste umgebaut werden. Die Stadtbahnlinienführung müsste zudem so verlegt werden, dass sie mit einem u-förmigen Bogen in Höhe der Wunstorfer Straße über den Kanal und durch die westlich gelegenen Kleingärten geführt werden würde.

  7. Variante 6


    Der Schleusenneubau erfolgt nordwestlich der vorhandenen Schleuse am Südwestufer. Damit verbunden ist eine Verbreiterung des Kanals am Südwestufer.
    Mehrere Wohngebäude, zahlreiche Kleingärten, aber kaum Teile des Sichelwerke-Komplexes müssten weichen.
    Die Stadtbahnlinienführung müsste so verlegt werden, dass sie mit einem u-förmigen Bogen in Höhe der Wunstorfer Straße über den Kanal und durch die westlich gelegenen Kleingärten geführt werden würde.

  8. Variante 7


    Diese Variante wurde nicht von der WSV, sondern von der hannoverschen Bauverwaltung ausgearbeitet. Die Variante basiert auf der Variante 4, will allerdings die Brücke zwischen Ahlem und Limmer an der Wunstorfer Straße (Bundesstraße 441) entfernen und den Verkehr zwischen Wunstorfer Straße und Carlo-Schmid-Allee über die Straße Zum Schleusengrund führen, wofür diese inklusive der Brücke über die Bahngleise auf Bundesstraßenniveau ausgebaut und die Kreuzung Carlo-Schmid-Allee umgebaut werden müsste. Von den Kosten müsste einen relativ hohen Anteil die Landeshauptstadt Hannover (LHH) übernehmen.
    Außerdem müssten für die Realisierung weitere Wohngebäude weichen.


Die Varianten 1, 3 und 6 befassen sich für die Kanaltrassenverlegung mit einer Kanalverbreiterung am Südwestufer, die Varianten 2, 4, 5 und 7 beziehen sich auf eine Kanalverbreiterung am Nordostufer.

Die Nullvariante wurde von der WSV und der Verwaltung der LHH verworfen, weil ein dreijähriger Nutzungsausfall für die Versorgung des Mineralöllagers und einiger Firmen im Lindener Hafen nicht machbar sei. Eine ersatzweise Versorgung mit LKW sei ökologisch nicht vertretbar und logistisch nicht umsetzbar.

Es werde sowohl von der WSV als auch von der Verwaltung der LHH die Variante 4 favorisiert.

Mehr zum Thema Ausbau Stichkanal Linden (SKL) bei der Sitzung der Kommission Sanierung Limmer werden wir hier in Kürze berichten.


Gunnar Werner

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