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Datum:18.03.08
Titel:Osterfeuerhaufen – oft tödliche Fallen für die Tierwelt
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Details:Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist daraufhin, dass die anstehenden Osterfeuer leider nicht nur der Freude der Menschen dienen, sondern für die Tierwelt ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen. So bieten die oft wochenlang vor Ostern in der Landschaft stehenden Osterfeuerhaufen der Vogelwelt und auch den Kleinsäugern Schutz vor Witterung und Feinden. Insbesondere ausgesprochene Reisig- und Buschbrüter wie Zaunkönig, Heckenbraunelle und Rotkehlchen aber auch Schwarzdrossel suchen diese Biotope gezielt auf und beginnen im zeitigen Frühjahr mit dem Nestbau; neben Igeln, Kaninchen und Hasen, die im März/April bereits ihre Jungtiere zur Welt bringen, stellen sich auch Kleinraubtiere wie Mauswiesel, Hermelin und Spitzmäuse ein.
Da nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz sowohl Wildtiere wie auch ihre Biotope allgemeinen Schutz genießen, sind Verursacher bzw. Betreiber derartiger Osterfeuerhaufen verpflichtet, diese kurzfristig vor dem Abbrennen umzuschichten, um darin lebenden Tieren die Möglichkeit der Flucht und Umstellung zu bieten.
Wer diese Pflicht außer Acht lässt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann zu einer empfindlichen Geldbuße verurteilt werden.

Ansprechpartner:
Karlheinz Utgenannt
Telefon: (0511) 168-44985, Fax: (0511) 168-45351
15.3@hannover-stadt.de
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