Details: | Schärfere Kontrollen zeigen Wirkung.
HANNOVER – Die üstra ist auch im vergangenen Jahr konsequent gegen Schwarzfahrer vorgegangen und hat mit ihren Prüfern 88.640 Personen ohne gültigen Fahrausweis erwischt. Das sind 10,1 Prozent mehr als in 2006 (80.536 Schwarzfahrer). Der neue Rekord ist das Ergebnis weiterer intensivierter Kontrollen. So wurden durch 33 Prüfer der üstra und 28 Prüfer der protec Service GmbH im Jahr 2007 rund 3,566 Millionen Fahrgäste nach ihrer Fahrkarte gefragt – 21,8 Prozent mehr als im Vorjahr (2,928 Millionen überprüfte Fahrgäste). Der Anteil der erwischten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist demnach in 2007 leicht gesunken: von 2,75 Prozent in 2006 auf jetzt 2,49 Prozent. „Je höher das Risiko, überprüft zu werden, desto geringer die Neigung, ohne Fahrkarte in unsere Busse und Bahnen zu steigen“, erklärte dazu der Vorstandsvorsitzende der üstra André Neiß. „Wir wollen mit unseren intensiven Kontrollen vor allem abschreckend wirken und nicht in erster Linie möglichst viele Schwarzfahrer erwischen“, betonte der üstra-Vorstandsvorsitzende: „Unser Ziel ist es, im Interesse der zahlenden Fahrgäste mehr Ehrlichkeit beim Ticketerwerb und damit höhere Einnahmen aus dem Ticketverkauf zu bewirken.“ Wer ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, hat gemäß den Beförderungsbestimmungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro zu zahlen. Es erhöht sich auf 47 Euro, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt wird. Dadurch nahm die üstra 2.041.931 Euro ein – 9,9 Prozent mehr als in 2006 (1.857.625 Euro). Gegen 18.423 der erwischten Schwarzfahrer stellte die üstra – neben dem erhöhten Beförderungsentgelt – in 2007 zusätzlich einen Strafantrag. Das geschieht bei Wiederholungstätern und im Fall von gefälschten oder manipulierten Fahrscheinen. Die Betroffenen müssen sich nun wegen Beförderungserschleichung beziehungsweise Urkundenfälschung verantworten. Die Zahlungsmoral der Schwarzfahrer lässt zu wünschen übrig: 29.065 Übeltäter zahlten ihre 40 Euro nicht sofort, sondern mussten von der üstra schriftlich angemahnt werden.
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