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Datum:17.01.08
Titel:Das Schiedsamt erinnert
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Details:Bevor Sie wegen eines Streites mit anderen Personen in Konflikt geraten und
die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen rufen. Sie unverbindlich das
Schiedsamt an. Wir können in einem Gespräch klären, ob das Schiedsamt zuständig
ist und wie das Problem für alle Beteiligten am Besten gelöst wird.

Verhandelt werden können Ansprüche wegen

- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch)
- Nachbarschaftsrecht
- Hausordnung

Bei kleineren Straftaten (sog.Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine
gütliche Einigung versucht werden wie bei

- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- leichte Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses

Wenn Sie geldliche Forderungen gegen eine Person haben, auch hier können wir
helfen.

Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich

- ist vollstreckbar
- unterbricht die Verjährung eines Anspruches
- spart Kosten
- eine außergerichtliche Schlichtung liegt bei ca. 40 Euro

Sie erreichen mich unter der Tel. Nr. 0511-233 06 74
Anita Lohse
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